Ungleichbehandlung verschiedener Brennstoffe schränkt Verbraucher in ihrer Wahlfreiheit ein – Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung reicht aus
Frankfurt am Main. – Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt, weist auf die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Kassel hin. Die betroffenen Bürger sind gut beraten, sich den vom hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) vorgelegten Entwurf für den Ballungsraum, zu dem neben Kassel selbst auch die umliegenden Gemeinden Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal und Vellmar gehören, näher anzusehen.
Im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind demnach für Neubauten und Ersatzinvestitionen nur mit Erdgas oder Heizöl EL betriebene Feuerungsanlagen zugelassen, während solche für feste Brennstoffe in Zukunft ausgeschlossen werden sollen. Dies stellt eine Ungleichbehandlung einzelner Energieträger dar, die den Verbraucher massiv in seiner Wahlfreiheit einschränkt.
Begründet wird die einseitige Bevorzugung mit der Absicht, Feinstaub-Emissionen zu begrenzen. Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, dass diese nur zu einem geringen Anteil aus der Gebäudeheizung stammen und in ganz überwiegendem Maße vom Straßenverkehr verursacht werden. Und eine prognostizierte Minderung, so heißt es weiter in dem Entwurf, sei gar nicht abschätzbar. Vergessen wird auch, dass damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung konterkariert werden, die erneuerbare Energien gezielt fördert – wozu neben Wind und Sonne eben auch Biomasse zählt.
CO2-freie Verbrennung von Holz dient dem Klimaschutz
Feste Biomasse in Form von Kaminholz oder Holzpellets verbrennt CO2-neutral und leistet somit einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Als regenerative Energie erfüllt Holz zudem den Anspruch der Nachhaltigkeit. All das spricht eindeutig für diese Energieform. Darüber hinaus wird der Betrieb privater Holzheizungen hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad seit dem vergangenen Jahr durch Inkrafttreten der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) ausreichend geregelt.
Der HKI weist vor diesem Hintergrund auf ein Modellprojekt der Stadt Aachen hin, die den Austausch älterer Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkamine durch moderne, emissionsarme Festbrennstoffgeräte mit bis zu 500 Euro unterstützt. Eine ähnliche Maßnahme wäre auch den Bürgern im Großraum Kassel zu wünschen.
„Die eigentliche Problematik im Bereich der Emissionen stellen die Altanlagen dar“, so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI – und macht eine einfache Rechnung auf: „Ein altes Gerät verursacht mehr Feinstaub als sieben neue. Aus diesem Grunde raten wir dringend zum Austausch älterer Modelle gegen einen schadstoffarmen neuen Ofen, der heute schon die Grenzwerte der 1.BImSchV einhält und auch nach 2014 ohne Einschränkungen weiter betrieben werden darf. Hieran sollte sich auch das hessische Umweltministerium orientieren.“
Einspruchsfrist endet bereits am 7. Juli 2011
Einwendungen, Bedenken und Anregungen zum Planungsentwurf, der im Internet als PDF-Download unter www.hmuelv.hessen.de (Suchfunktion: „Luftreinhalteplan“) einsehbar ist, können bis einschließlich 7. Juli 2011 schriftlich an das Ministerium in Wiesbaden gerichtet werden.
Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und in der sich für jedes einzelne Ofenmodell recherchieren lässt, ob die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.
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