Heidelberg/München, den 31. März 2012 – Im Februar wurden nahezu alle Anleger in den Life Trust Fonds des Berliner Emissionshauses BAC angeschrieben und ihnen nahegelegt, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Gesellschafterdarlehen zu gewähren. Die Verunsicherung, ob es wirklich Sinn macht, dieser Aufforderung nachzukommen, ist groß.
Das Problem ist dadurch entstanden, dass der Hauptteil der – im gemeinsamen Pool LTAP zusammengefassten – über 300 Policen seit 2010 der finanzierenden Bank Wells Fargo gehört. Damit verblieb nur ein Rest von 30 Policen, die über die North Channel Bank finanziert sind. Da inzwischen offenbar keine Fälligkeiten eintraten, sind nicht einmal mehr die laufenden Kosten der Fonds zu decken. Immerhin hatte ja bereits die Treuhandkommanditistin Bock Berlin Treuhand GmbH die Einstellung ihrer Tätigkeit erklärt, nachdem erhebliche Rückstände aufgelaufen waren.
Die den Anlegern erteilten Informationen lassen zudem an Klarheit sehr zu wünschen übrig, meint der für die Betreuung von BAC-Anlegern zuständige Rechtsanwalt Michael Minderjahn.
Teilweise sei auch fraglich, ob die von der Geschäftsführung gewählte Vorgehensweise überhaupt zulässig sei. Sinniger Weise werden nämlich nicht nur Anleger um Darlehen angegangen, sondern Geld könnten auch „nahestehende Personen und Gesellschaften“ geben.
Erst auf den Gesellschafterversammlungen am 20. und 21. März musste Franz-Philippe Przybyl einräumen, dass die Darlehensfinanzierung für nur ein Jahr genau genommen zu kurz gegriffen sei. Zwar verhalte es sich so, dass allein das Fälligwerden einer einzigen Policen schon für erhebliche Entspannung sorge. Allerdings könne das keineswegs sichergestellt werden. Minderjahn hatte ihm vorgehalten, dass die in den Prospekten (2005 bis 2008) angesprochenen Policen eine kalkulierte Restlaufzeit von sechs bis sieben Jahren aufweisen sollten, nunmehr er aber mitteilte, dass die noch vorhanden Policen aber nunmehr immer noch eine „mittlere Lebenserwartung (…) von knapp unter 6 Jahren“ aufwiesen. Przybyl musste daher einräumen, es wäre besser gewesen, gleich das Darlehen für zwei Jahresbudgets zu kalkulieren und auch einzufordern.
Für erhebliche Verunsicherung sorgt auch die Mindesthöhe eines Darlehens von 500,00 €. Ein Anleger, der mit der Mindestzeichnungssumme von 8.000,00 € beteiligt ist, müsste rechnerisch ein Darlehen von (0,72% x 8.000,00 € =) 57,60 € geben. Für diesen ist folglich kaum verständlich, warum er überproportional an der Finanzierungsrunde teilnehmen soll.
Viele Fragen sollen nun von der Geschäftsführung in einem weiteren Schreiben an die Anleger nochmals aufgegriffen und klargestellt werden. Minderjahn dazu: „Seit Februar ist wichtige Zeit vergangen. Es wird jetzt eng, denn nach Angaben von Herrn Przybyl muss die Finanzierung bis Ende April stehen.“
Wie soll nun die Entscheidung getroffen werden? Es gilt, wie immer die Chancen gegen die Risiken abzuwägen. Das ist in erster Linie eine wirtschaftliche, keine rechtliche Überlegung.
Den Anlegern muss klar sein, dass die Darlehen ungesichert sind. Der hohe Zinssatz von 12% bzw. 10% darf darüber nicht hinwegtäuschen. Die Zinsen können daher nur dann gezahlt werden, wenn die Finanzierung insgesamt zustande kommt und bis zum Ende des Darlehenszeitraums die Liquidität ausreicht, was zunächst nach dem 31.12.2013 derzeit nicht hinreichend gesichert erscheint.
Eine weitere Gefahr sieht Minderjahn darin, dass die Darlehen in einem Zeitraum zur Rückzahlung fällig werden, der hinter der von der Geschäftsleitung angestellten Budgetplanung liegt, nämlich Ende 2014. Nach den gegebenen Informationen dürfte die Darlehensrückzahlung (die Zahlung der Zinsen ist eingeplant) also voraussetzen, dass es bis dahin zur Fälligkeit von mindestens einer Police gekommen ist. Andernfalls wird jedenfalls nach der Planung die Liquidität dafür eher nicht vorhanden sein.
Allerdings dürfte klar sein, dass Rückflüsse aus den Beteiligungen kaum noch zu erzielen sein werden, wenn die Fonds in die Insolvenz gehen. Es ist zwar richtig, dass auch Insolvenzverwaltung wie auch Management jeweils Geld kosten. Dennoch kann es durchaus zweifelhaft sein, ob ein Insolvenzverwalter das Verfahren überhaupt betreibt, wenn die Verfahrenskosten nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt sind. Da das Insolvenzverfahren in erster Linie den Gläubigern verpflichtet ist, dürften die Interessen der Anleger allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Vermutlich müssten die Anleger daher ein sog. Massedarlehen aufbringen, um die Fortführung des Verfahrens und damit die Chance auf irgendwelche Rückflüsse zu sichern.
Hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Darlehens weist Minderjahn darauf hin, dass jeder Anleger zu berücksichtigen hat, andere Anleger würden sich womöglich nicht engagieren. Insofern spricht einiges dafür, im Falle einer Darlehensgewährung den Betrag so zu wählen, dass die notwendige Finanzierung auch aufgebracht wird. Da die BBBank eG schon auf breiter Front die von ihr vermittelten Beteiligungen von ihren Kunden zurückgekauft habe, bestehe eine nicht unerhebliche Unsicherheit, ob der damit vorhandene Großgesellschafter sich überhaupt engagieren werde.
Diejenigen Anleger, die sich noch nicht rechtlichen Rat eingeholt haben, sollten das nunmehr zügig tun. Sofern sie Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater, der ihnen die Anlage empfohlen hat, gelten machen können, kann das auf die Entscheidung über die Darlehensgewährung ein anderes Licht werfen.
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