LF Lloyd Flottenfonds IV Schiffe in der Krise – Fachanwälte informieren

Auch der Lloyd Flottenfonds IV befindet sich in schwerer See. Beide Schiffe, die MS Manhattan und die MS Fernando können aus den niedrigen Charterraten den erforderlichen Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen (Zins und Tilgung) nicht leisten. Nachdem die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung gegen das Fortführungskonzept votiert haben, sind erhebliche Verluste für die Anleger nicht zu vermeiden.

Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen

Für Anleger des Lloyd Flottenfonds IV, der unter anderem über die ehemalige Comdirect Private Finance AG vertrieben wurde, bestehen gute Chancen, eine Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadenersatzes durchzusetzen.  Die uns bekannten Anleger des Lloyd Flottenfonds IV wurden von ihren Beratern über verschiedene entscheidungsrelevante Punkte nicht informiert.

  • Bei dem Lloyd Schiffsflottenfonds IV handelt es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko. Sie hätte weder als sichere Anlage, noch als Anlage für die Altersvorsorge angeboten werden dürfen.
  • Nur 71% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Beteiligung + 5 %Agio) wurde für den Erwerb der Schiffe aufgewandt. 28% flossen in weiche Kosten wie Zinsen, Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.
  • Die Vertriebskosten lagen bei mindestens 16,4% und damit oberhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle, von 15%, ab der die Vertriebskosten außergewöhnlich sind und die Rentabilität der Anlage beeinträchtigen. Demzufolge mussten Anlageberater und -vermittler den Anleger über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informieren.
  • Das Agio ist im Prospekt des Lloyd Flottenfonds IV nicht bei den Einnahmen des Fonds ausgewiesen, obwohl es ihm zugeflossen ist.
  • Die Fondsschiffe hatten zwar anfänglich eine Festcharter von rund 5 Jahren. Da die Charterraten auf den Schiffsmärkten aber hochvolatil sind, bestand danach das Risiko, Charterraten nicht in der erforderlichen Höhe zu erzielen. Darauf, und auf die infolgedessen bestehenden Risiken für die Investition hätte in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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