Lehrer haben keinen Anspruch auf Parkplatz

Lehrer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz am Dienstort – erst recht nicht, „dass dieser kostenlos zur Verfügung gestellt wird“. Das hat das NRW-Innenministerium in der Antwort auf eine FDP-Anfrage klargestellt, die der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vorliegt. In zahlreichen Städten wie Köln und Duisburg wird über eine Parkplatzgebühr für Lehrer diskutiert.

Duisburg erwartet Einnahmen von 480.000 Euro. In Hagen ist eine Gebühr für Schulen im Innenstadtbereich Teil des bereits beschlossenen Sparpakets. Nach Angaben des Ministeriums trifft die Entscheidung über eine Parkgebühr für Lehrer „allein die jeweilige Kommune“. Nach Angaben des Ministeriums liegt die Wahl des Transportmittels für Fahrten zur Schule sowie über den Abstellort in der Verantwortung der Lehrer. „Ein Rechtsanspruch auf Erstattung etwaiger Parkplatzkosten für Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Schule oder sogar auf dem Schulgelände besteht nicht.“ Parkplatzgebühren auf landeseigenen Grundstücken erhebt das Land für eigene Bedienstete in der Regel nicht. „Die Erteilung einer Parkberechtigung ist allerdings überwiegend an den Erwerb eines Firmentickets für den ÖPNV gebunden“, heißt es. So werde die Landesregierung dem Anliegen gerecht, die Parkplatzsituation zu entlasten und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu stärken.