Der dänische Spielzeughersteller Lego hat auch in der Schweiz keinen Anspruch auf den Markenschutz seiner Bausteine. Das hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden. Das kanadische Konkurrenzunternehmen Mega Brands, das ähnliche Spielsteine herstellt, hatte seit mehreren Jahren gegen Lego geklagt, weil die Klemmbausteine mit Noppen als dreidimensionale Marke eingetragen waren.
2002 waren die Formmarken vom Zürcher Handelsgericht für nichtig erklärt worden. Zwei Jahre später gab das Bundesgericht Lego teilweise Recht. Im November 2011 waren die Formmarken erneut für nichtig erklärt worden. Die Spielsteine von Lego seien nicht schutzfähig, da alle möglichen Alternativformen mit höheren Herstellungskosten verbunden wären. Das Bundesgericht hat dies nun bestätigt. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 bekanntgegeben, dass Lego kein Markenrecht für die Klemmbausteine zugesprochen bekommt.