Es gibt verschiedene Arten, seine Angehörigen und sich selbst abzusichern
Grundsätzlich dient eine Lebensversicherung dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern falls der Hauptverdiener unerwartet stirbt.
Dies ist auch wirklich der Fall bei der so genannten Risikolebensversicherung. Hier wird die Versicherungssumme an die Nachkommen ausgezahlt, sobald der Versicherte stirbt. So sind die Hinterbliebenen geschützt, falls der Hauptverdiener auf einmal nicht mehr da ist – Witwen -und Waisenrente reichen in der Regel nicht aus, besonders wenn womöglich Kredite abzuzahlen oder es gilt, eine größere Familie zu versorgen. Ohne eine angemessene Risikolebensversicherung kann ein plötzlicher Todesfall zusätzlich zur Trauer schnell finanziellen Ruin bedeuten.
Aber finanzielle Absicherung gibt es aber nicht nur für die finanziellen Risiken eines sehr kurzen Lebens, sondern auch für eines sehr langen: Eine zweite Form der Lebensversicherung ist nämlich die Kapitallebensversicherung, bei der ein Teil des Betrages dazu bestimmt ist, zu Lebzeiten ausgezahlt zu werden und so also auch der Altersvorsorge dient. Dabei hat man in der Regel die Wahl, ob man beim Erreichen des Rentenalters die Summe auf einmal ausgezahlt bekommen möchte, oder in monatlichen Renten. Da auch hier die staatliche Rente nicht wirklich ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können ist eine Kapitallebensversicherung eine optimale Lösung, Todesfallabsicherung mit der Garantie für einen sicheren Lebensabend zu kombinieren.
Außer einer Kapitallebensversicherung steht mit einer privaten Rentenversicherung eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, für das Alter vorzusorgen. Hier ist man an monatliche Zahlungen in bestimmter Höhe bis zum 65. Lebensjahr gebunden, dann ist das Versicherungsunternehmen an monatliche Zahlungen bis ans Lebensende gebunden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zum Teil mit staatlicher Unterstützung und Steuervorteilen verbunden sind und mit welchen man die Versorgungslücke schließen kann, die ansonsten unweigerlich entsteht, wenn man sich ganz auf die gesetzliche Rentenversicherung verlässt.
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