Lebensversicherung-beleihen.net informiert: Verbraucherzentrale rät von Ratenzahlungsvereinbarungen beim Verkauf von Kapitallebensversicherungen abzusehen – Vergleich mehrerer Anbieter sinnvoll
Lebensversicherung-beleihen.net informiert:
Wer seine Kapitallebensversicherung verkaufen will, sollte sich den Rückkaufwert als Einmalzahlung sichern – dazu rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer weisen daraufhin, sich vor dem Verkauf die Konditionen des eigenen Lebensversicherungsvertrags genauer anzusehen und von Ratenzahlungsvereinbarungen abzusehen. Hintergrund ist, dass Verkäufer bei einer möglichen Insolvenz des Aufkäufers mit hohen Verlusten zu rechnen haben. Bei einem Insolvenzverfahren können Verkäufer nicht mit den vorher vereinbarten Rückzahlungsbeträgen rechnen.
Angebote sondieren
Soll die persönliche Lebensversicherung verkauft werden, empfiehlt sich ein Vergleich von mehreren Angeboten. So lässt sich die individuell beste Offerte aus der Vielzahl an Anbietern herausfiltern. Je nach Angebot können Verkäufer auf dem Zweitmarkt deutlich mehr als den üblichen Rückkaufwert erzielen – bis zu max. 150 % des Rückkaufwertes sind prinzipiell möglich. Wer stattdessen seine Lebensversicherung kündigt, erhält i.d.R. nur seine Beiträge plus Zinsen abzüglich nicht unerheblicher Verwaltungskosten. Speziell in den ersten Jahren bleibt unterm Strich wenig übrig. Unter http://www.lebensversicherung-beleihen.net/lebensversicherung-verkaufen.html finden Interessierte eine Auswahl an seriösen Aufkäufern.
Alternative: Lebensversicherung beleihen
Eine Alternative zum Verkauf ist die Beleihung von kapitalbildenden bzw. fondsgebundenen Lebensversicherungen. Mit einem sogenannten Policendarlehen lassen sich finanzielle Engpässe ebenfalls günstig überbrücken. Weil die Lebensversicherung nicht gekündigt wird, sondern ganz normal weiter läuft, fallen zudem keine Kündigungsgebühren an. Extra-Vorteile: Niedrige Zinssätze sowie der Erhalt von Altersvorsoge und Versicherungsschutz. Eine Beleihung der Kapitallebensversicherung ist bereits ab einem niedrigen Rückkaufwert von 1.000 Euro durchführbar, wobei die Auszahlung bis zu 100 % betragen kann. Bei allen aufgeführten Anbietern auf http://www.versicherung-vergleichen.net/lebensversicherung/lebensversicherung-beleihen-policendarlehen/ wird überdies keine Schufa-Anfrage benötigt.
Die Concitare GmbH betreibt Vergleichs- und Finanzportale: Das Vergleichsportal www.Versicherung-vergleichen.net bietet Lesern neben einem umfassenden Versicherungsüberblick eine unabhängige Vergleichsmöglichkeit sowie zahlreiche Ratgeber und themenspezifische News. Unter www.Kostenloses-Girokonto.net informieren sich Kunden täglich über die besten Girokonto-Angebote im Girokonto-Vergleich. Auf www.sofortkredite.net beantragen Leser die günstigsten Kredite aus umfangreichen Kreditvergleichen.
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