Kündigungsfristen bei Ansparfonds: Anlegerfreundliches BGH-Urteil

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

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Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 10. September 2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine 31-jährige Vertragsbindung an einen Anspar-Fonds als unzulässig erklärt (Az.: II ZR 205/10). Wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) e. V. mitteilt, kann diese BGH-Entscheidung für Anleger, die in Alt-Fonds feststecken, sehr nützlich sein.

Der Bundesgerichtshof musste sich aktuell mit verschiedenen Fragen bezüglich eines Anspar-Fonds der Multi Advisor Fund I GbR auseinandersetzen. Ein Anleger hatte sich im Dezember 2005 an diesem Fonds beteiligt. Über 30 Jahre sollte der Anleger monatlich 50 Euro zzgl. 5 % Agio bezahlen. Als er nach den ersten beiden Monatsraten die Zahlungen einstellte, wurde er später von der Fonds-Geschäftsführung auf Zahlung der Raten bis Ende 2009 verklagt. Ohne Erfolg, wie der BGH entschied. Die Richter bestätigten die Wirksamkeit der Kündigung, da die Beschränkung des Kündigungsrechts durch die 30-jährige Einzahlungsphase plus einem Jahr Ruhephase gegen § 723 Abs. 3 BGB verstößt. Auch eine Beitragsfreistellung nach 12 Jahren, die bei der Zeichnung der Anlage zugesichert wurde, vermag – angesichts der Konstruktion als Gesellschaft bürgerlichen Rechts – nichts an der Unzulässigkeit der 31-jährigen Vertragsbindung zu ändern. Der Beklagte würde dadurch zwar von seiner Einzahlungspflicht befreit, so der BGH, bliebe jedoch Gesellschafter der Klägerin und wäre für weitere 19 Jahre der unbeschränkten, persönlichen Außenhaftung mit seinem gesamten Vermögen ausgesetzt.

Das Ende der endlosen Einzahlungen in Anspar-Fonds?

Moderne Ansparkonzepte verfügen kaum noch über derart lange Einzahlungsphasen und haben in den meisten Fällen auch flexiblere Kündigungsmöglichkeiten. Anleger, die allerdings in dubiosen Anspar-Fonds früherer Tage festhängen, könnten durch dieses BGH-Urteil wieder hoffen, dass die Einzahlungen bis zum St. Nimmerleinstag demnächst ein Ende haben könnten, so der DVS. Eine Überprüfung der Unterlagen von derartigen Anspar-Fonds – wie dem Multi Advisor Fund I GbR – durch einen auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt, ist in jedem Fall ratsam.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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