Kundenschutz bis zur eigenen Insolvenz !

Wenn Außenstände die eigene Existenz bedrohen

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Adlatus-Inkasso

Die erstmalige Beauftragung eines Inkasso-Büros stellt eine wichtige, oftmals Richtung weisende Entscheidung für einen Firmeninhaber dar. Adlatus-Inkasso entkräftet den am häufigsten gehörten Einwand: „Das können wir mit unseren guten Kunden nicht machen“!
Jeder Unternehmer muss sich schließlich fragen, ob denn der Kunde, der nicht bezahlt, was er bestellt und längst erhalten hat, wirklich ein guter Kunde ist? Wie weit darf Kundenschutz gehen? Etwa bis zur eigenen Insolvenz ???

Insolvenz häufig Folge hoher Außenstände
Die Gutmütigkeit und der Langmut vieler Betriebe und Firmen werden von Kunden öfter ausgenutzt, als man denkt. Insbesondere dann, wenn der Vorgang anonym bleibt und der säumige Kunde die Mahnungen der Unternehmensbuchhaltung nicht ernst nimmt. Dabei wird die eigene Liquidität immer teurer. Kontokorrentlinien sind immer schwieriger zu halten oder gar zu erhöhen, während der Lieferant als billige Bank missbraucht wird. Kein Wunder, dass 60% aller Firmeninsolvenzen in Deutschland die Folge von Zahlungsausfällen sind. Fazit: Nicht zahlende Kunden sind keine guten Kunden! Im Gegenteil: sie gefährden die Existenz Ihres Unternehmens!

Professionelles Debitorenmanagement senkt Insolvenzrisiko und Kosten
Ein versiertes Inkasso-Unternehmen wie Adlatus-Inkasso unter Führung eines Fachjuristen, behördlich zugelassen und überwacht vom zuständigen Oberlandesgericht, bietet sich als Outsourcing-Partner für die hauseigene Debitorenbuchhaltung an. Auf diese Weise werden die Fixkosten eines Unternehmens, z. B. für eigenes Personal in der Buchhaltung, in externe, variable Kosten umgewandelt. Dies hat für den Unternehmer den weiteren Vorteil, dass mit Abgabe des Forderungsfalles an Adlatus-Inkasso die Kosten für die Realisierung der ausstehenden Rechnungsbeträge ebenfalls dem Schuldner auferlegt werden, denn nur externe Einziehungskosten stellen einen erstattungsfähigen Verzugsschaden dar.
Im Nichterfolgsfall trägt der Outsourcing-Partner Adlatus-Inkasso das Kostenrisiko anteilig, welches sonst ausschließlich auf den Schultern des Gläubigers lasten würde. Darüber hinaus profitiert der Auftraggeber durch die Einsparung von Gerichts- und Anwaltskosten, denn über 95 % der übergebenen Forderungsfälle werden von Adlatus-Inkasso außergerichtlich erledigt; tatsächlich aussichtslose Fälle werden rechtzeitig ausgesondert, damit nicht dem schlechten Geld noch unnütz gutes hinterher geworfen wird.

Kunden werben statt Schuldner mahnen
Gleichwohl besteht keine tarifliche Bindung durch Mitgliedschaft oder Jahresbeiträge, denn die gibt es bei Adlatus-Inkasso nicht. Der Gläubigerbetrieb kann sich durch die eigene Kapazitätsentlastung mit all seinen Mitarbeitern wieder voll auf sein Kerngeschäft konzentrieren und z. B. Kunden werben. „Spätestens nach der zweiten Mahnung gehen unsere nicht bezahlten Rechnungen an Adlatus-Inkasso“, sagt inzwischen die Mehrheit der Entscheider in den meisten unserer Auftrag gebenden Firmen. Im Bedarfsfall übergeben sie ihre überfälligen Forderungen an Adlatus-Inkasso zur Einziehung, ohne jegliche Vorkosten bei Auftragserteilung bei 100%-iger Auszahlung ihrer Rechnungsbeträge.

Der Weg zum Rechtsanwalt
Und der sofortige Weg zum Anwalt? Ein Anwalt ist gesetzlich verpflichtet, für jeden seiner Schritte eine Gebühr nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, frühere BRAGO) zu berechnen. Damit trägt der Mandant auch das volle Kostenrisiko im Nichterfolgsfall und auch dann, wenn der Schuldner mittellos ist, denn leider bedient sich der Anwalt bei seiner Tätigkeit kaum des Einsatzes externer Bonitätsdatenbanken, um aussichtslose Fälle rechtzeitig auszufiltern. Gebührenrechtlich unattraktive Fälle werden wiederum häufig nicht mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt, und an rein außergerichtlichen Verfahren ist der Anwalt wegen der damit verbundenen geringeren Gebühren verständlicher Weise nicht besonders interessiert. Ein ganz wesentliches Effizienskriterium unterscheidet die anwaltliche Tätigkeit aber noch von der Vorgehensweise des versierten Inkassobüros: Der Anwalt meldet den ihm übergebenen Forderungsfall nicht an Datenbanken zurück, weshalb ihm im Vergleich zu Adlatus-Inkasso ein wertvolles Druckmittel zur Bewirkung der Schuldnerzahlung fehlt.

Laufen Sie Ihrem Geld also nicht länger selbst hinterher, sondern gehen Sie ihm mit unserer Hilfe entgegen!

Adlatus-Inkasso ist ein behördlich zugelassenes Inkasso-Unternehmen bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit Sitz in der Klingenstadt Solingen. Inhaber und Inkassobevollmächtiger: Dirk E. Werner, Wirtschaftsjurist. Das Unternehmen bietet voll umfängliche Inkassodienstleistungen, die gerichtliche Beitreibung von Forderungen, effektive Zwangsvollstreckung und Bonitäts-/ Wirtschaftsauskünfte über Privatpersonen und Firmen. Adlatus-Inkasso arbeitet selbständig und unabhängig und verbindet den Service eines versierten Inkassodienstleisters mit dem dazugehörigen juristischen Know-How und anwaltlicher Betreuung in Forderungsfällen.

Kontakt:
Adlatus Inkassodienst und Rechtsanwälte
Dirk Werner
Friedenstr. 99
42699 Solingen
post@adlatus-inkasso.de
0212-2338838
http://adlatus-inkasso.de