Kündigungsschutz 

Der gilt nur, wenn der Mitarbeiter eine Haftstrafe von weniger als zwei Jahren zu verbüßen hat. Sobald die Haftstrafe höher ist kann der der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Bestätigt wurde diese Vorgehensweise vom Landesarbeitsgereicht Hessen in Frankfurt.

Arbeitsverhältnisse, die befristet sind, laufen nach Ablauf der Befristung automatisch aus, ein Kündigungsschutz besteht in diesem Falle nicht. Anders sieht es bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen aus. Um dem Mitarbeiter zu kündigen stehen dem Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung sowie ein Aufhebungsvertrag zur Verfügung. Dem Aufhebungsvertrag muss der Arbeitnehmer nicht zustimmen; gegen die Kündigung kann er Kündigungsschutzklage einreichen. Das Recht ein Arbeitsverhältnis zu beenden steht nicht nur dem Arbeitgeber zu, auch Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag kündigen.

Die Kündigungsfristen verlängern sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Ist dieser beispielsweise 15 Jahre im Unternehmen tätig, muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende einhalten (§ 622, Abs.2, Satz 6 BGB) einhalten. Einen besonderen Kündigungsschutz genießen auch besonders schutzbedürftige Personengruppen, beispielsweise schwangeren Mitarbeiterinnen ($ 9 MuSchuG), Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2, § 85 SGB IX).

Kündigt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen, dann holen Sie erst einmal tief Luft, greifen zum Telefon und vereinbaren mit Rechtsanwalt Roland Sudmann einen Termin. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist als Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel bundesweit tätig. Fachanwalt Sudmann kennt die Problematik, wenn Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren und, meist aufgrund ihres Alters, keine neue Beschäftigung finden.

Fachanwalt Sudmann kennt sich mit dem Kündigungsschutzgesetz bestens aus, vertritt Sie vor Ihrem Arbeitgeber und auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht.