Krankenzusatzversicherung – Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz

Allen gesetzlich Krankenversicherten stehen dieselben Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Diese sichern jedoch nur einen gewissen Grundbedarf ab. Wer einen umfangreicheren Versicherungsschutz genießen möchte, kann dies durch Krankenzusatzversicherungen tun. Allerdings ist nicht jede Zusatzversicherung sinnvoll.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung werden Kosten für Behandlungen abgedeckt, die keine Einweisung in ein Krankenhaus mit sich bringen. Dazu zählen Arznei- und Heilmittel sowie ärztliche Behandlungen, wie zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen. Ob diese sinnvoll sind, hängt zum Teil auch davon ab, ob man diese Leistung wirklich beanspruchen wird.

Die Brillenversicherung im Speziellen erstattet Kosten bei Verlust oder Reparatur der Brille und der Versicherte hat etwa alle 2 Jahre Anspruch auf eine neue Brille. Stellt man aber Kosten und Nutzen gegenüber, kann diese Krankenzusatzversicherung getrost als überflüssig bezeichnet werden.

Anders sieht es bei der Zahnzusatzversicherung aus. Da von den Krankenkassen immer weniger Kosten für Zahnbehandlungen übernommen werden, sind Zahnzusatzversicherungen eine sehr gute Möglichkeit diesen fehlenden Schutz aufzufüllen. Diese Krankenzusatzversicherung übernimmt je nach Vereinbarung Kosten für professionelle Zahnreinigung, -ersatz und -behandlungen.

Stationäre Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherungen für stationäre Behandlungen übernehmen Kosten bei Krankenhausaufenthalten. Dazugehören unter anderem die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Einbettzimmer. Wer Wert auf solche Leistungen nimmt, für den ist dies eine sinnvolle Ergänzung, ansonsten eher nicht.

Auslandsreisekrankenversicherung

Personen, die Urlaub außerhalb Deutschlands machen, sollten immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese Krankenzusatzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen, sondern im Notfall auch den Rücktransport. Die gesetzliche Krankenkasse leistet in Ländern der EU zwar oft einen Teil der Behandlungskosten, aber eben nur einen Teil.

Krankenhaustagegeldversicherung

Zunächst einmal darf die Krankenhaustagegeldversicherung nicht mit der Krankentagegeldversicherung für Selbstständige verwechselt werden. Erstere zahlt dem Versicherten für jeden Tag im Krankenhaus einen vorher vereinbarten Betrag. Nach Meinung von Verbraucherschützern ist diese Krankenzusatzversicherung überflüssig, da sie für jeden vollstationären Tag im Krankenhaus nur einen sehr geringen Betrag auszahlt.

Pflegeversicherung

Menschen werden immer älter. Leider steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung steuert hier nur einen sehr kleinen Teil zur Absicherung bei. Wer für den Pflegefall vorsorgt, entlastet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Angehörigen. Eine Krankenzusatzversicherung aus dem Pflegebereich ist damit mehr als sinnvoll.

Übersicht und Vergelchsmöglcihkeiten für Krankenzusatzversicherungen
Bericht von test.de über Sinnhaftigkeit diverser Zusatzversicherungen

Kontakt:
finanzen.de AG
Oliver Sünwoldt
Schlesische Str. 29-30
10997 Berlin

pkv-org@gmx.de
www.private-krankenkassen.org