Gebührenerhöhung für Pfändungsschutzkonto nicht zulässig – Alternative für mehr finanzielle Flexibilität: Prepaid-Kreditkarten inklusive P-Konto
Seit dem 1. Januar 2012 benötigen überschuldete Verbraucher ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um ihr Guthaben vor Gläubigern zu schützen. Die bisherige Möglichkeit einen Pfändungsschutz per Gerichtsbescheid zu erwirken wurde mit dem Jahreswechsel abgeschafft. Stattdessen sichert nur noch das Pfändungsschutzkonto die eigenen Bezüge bis zum Sockelbetrag von 1.028,89 Euro pro Monat. Bei Unterhaltspflicht addieren sich 387,22 Euro auf den Basispfändungsschutz sowie für die zweite bis fünfte Person jeweils weitere 215,73 Euro. Außerdem sind Kindergeld und andere soziale Leistungen von der Verrechnung ausgeschlossen, wie sich unter http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-ratgeber/pfaendungsschutzkonto.html nachlesen lässt.
P-Konto nur auf Guthabenbasis nutzbar
Prinzipiell handelt es sich bei P-Konten um normale Girokonten, die auf Antrag umgestellt werden. Zwar darf für solch ein pfändungssicheres Konto laut Gesetzgeber keine erhöhte Grundgebühr anfallen, jedoch halten sich längst nicht alle Banken an diese Vorgaben. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass betroffene Kunden ein erhöhtes Entgelt gegebenenfalls zurückfordern können. Ein Girokonto lässt sich bis zu vier Wochen rückwirkend auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen. Mit der Einrichtung sind aber generell einige Einschränkungen verbunden: So kann das P-Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden, d. h. eine Kontoüberziehung mittels Dispokredit entfällt. Vielfach erhalten Kunden statt der EC-/Maestro-Karte zudem lediglich eine einfache Bankkarte, was z. B. die bargeldlose Bezahlung per Lastschrift oder Abbuchungen im Handel einschränkt bzw. komplett verhindert.
Finanzielle Beweglichkeit mit Prepaid-Kreditkarten erhalten
Etwas mehr finanzielle Flexibilität bleibt Verbrauchern mit speziellen Prepaid-Kreditkarten, deren integriertes Girokonto sich ebenfalls unkompliziert auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen lässt. Die Jahresgebühr der Karten bewegt sich preislich im Rahmen eines klassischen Girokontos. Darüber hinaus wird meist ein überschaubarer Betrag von 5,00 Euro pro Monat für das P-Konto zusätzlich abgeführt. Eine Übersicht über aktuelle Angebote zu Prepaid-Kreditkarten inklusive P-Konto findet sich unter http://www.kostenloses-girokonto.net/spezielles-girokonto/pfaendungsschutzkonto.html
Die Concitare GmbH betreibt Vergleichs- und Finanzportale: Die Finanzportale www.Tagesgeldrechner.info, www.Festgeld-Zinsvergleich.net sowie www.Tagesgeld-Zinsvergleich.net bieten Lesern neben einem professionellen Tagesgeld- sowie Festgeldrechner unabhängige Vergleiche und Ratgeber an.
Dies ist eine Pressemitteilung von dem Portal www.kostenloses-girokonto.net
Kontakt:
Concitare GmbH
Mario Hess
Mottelerstr. 23
04155 Leipzig
presse@concitare.de
034124399500
http://www.concitare.de/