Kosmetik- und Fußpflegeschule Schäfer bietet Hygiene-Sachkundenachweis an Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer bietet Sachkundenachweis in der Infektionshygiene an

Wichtige Informationen zu dem Nachweis der Infektionshygieneverordnung „Sachkunde Hygiene zur Aufbereitung von Medizinprodukten“ für die Kosmetik und die med. Fußpflege

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Sachkundenachweis in der Infektionshygieneverodnung betrifft Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen

Frankfurt/Gießen, 31. Oktober 2010. Die Hygiene ist ein wichtiges Thema in der Gesundheit, Körper- und Schönheitspflege, das seit geraumer Zeit im Fokus der Ministerien für Gesundheit steht. Bertoffen sind eine Reihe unterschiedlicher Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung mehr oder minder engen am Menschen arbeiten. Hierzu zählen Tätigkeiten in der Haarpflege, der Kosmetik und Fußpflege, des Tätowierens, Pigmentierens und Piercens. Dabei unterliegen die Zielsetzungen und die Anforderungsprofile der Infektionshygieneverordnungen jeweils der Hoheit der einzelnen Bundesländer.

Im Bundesland Hessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit mit dem Erlass der Infektionshygieneverordnung vom 24. März 2010 eine Regelunggetroffen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um eine notwendige Sachkunde zu erlangen. Im § 1, Abs. (1) wird zuvor das Tätigkeitsfeld definiert: „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- undHepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.“ Weiter heißt es im § 1, Abs. (2): „Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.“ Im § 2 der Verordnung ist definiert: „Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.“ Die notwendige Sachkunde in der Infektionshygiene ist laut Erlass durch eine entsprechende Grundausbildung mit dem Unterrichtsfach „Hygiene“ nachzuweisen oder durch einen entsprechenden Grund- oder Spezialkurs zu erwerben. Ausschlaggebend für die Kurswahl ist die Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Instrumentenaufbereitung ausgeübt wird. Personen, die Instrumente nicht selbst aufbereiten (sterilisieren), besuchen den Grundkurs über 8 Unterrichtseinheiten. Personen, die Instrumente selbst aufbereiten (sterilisieren), besuchen den Spezialkurs über 30 Unterrichtseinheiten (zzgl. 10 Stunden Selbststudium).

Ab November 2011 kann der Sachkundenachweis zur neuen Infektionshygieneverordnung in der Kosmetik- und Fußpflegeschule Schäfer in Gießen und Frankfurt erworben werden. Dabei werden beide Versionen (Grundkurs und Spezialkurs) des Sachkundenachweises für Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen angeboten. Der Grundkurs über 8 Stunden richtet sich an Kosmetiker/innen und Personen, die ausschließlich kosmetische Fußpflege anbieten und im Sinne der Infektionshygieneverordnung keine Instrumentenaufbereitung betreiben. Personen, die in der med. Fußpflege tätig sind und der Instrumentenaufbereitung unterliegen, müssen u.a. nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) Sachkenntnisse für die Aufbereitung von Medizinprodukten besitzen. Diese und andere Inhalte wie rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz, Grundlagen der Mikrobiologie, Grundlagen der Hygiene bei Podologen und Fußpflegern, Qualitätsmanagement, Instrumentenkunde, Materialkunde, Aufbereitungskreislauf, Entsorgung, Reinigung und Desinfektion, Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, Pflege, Verpackung, Sterilisation oder die dokumentierte Freigabe werden im Spezialkurs über 30 (+ 10 Std. Selbststudium) Stunden vermittelt.

Weitere Informationen zu den Kursen, sowie Kosten und Termine hat die Kosmetikschule Schäfer auf ihren Webseiten unter www.kosmetikfachschule.de (Schulungszentrum Frankfurt) und www.kosmetikschule-schaefer.de (Schulungszentrum Gießen) veröffentlicht.

Die Kosmetik und Make-up Schule Schäfer mit Schulungszentren in Frankfurt und in Gießen ist Hessens größte und älteste staatlich anerkannte Ergänzungsschule.

Die private Berufsfachschule unterrichtet seit über 50 Jahren professionell und kompetent! Auf über 1500 qm Schulungsräumen stehen Ihnen 60 Dozenten aus allen Bereichen der kosmetischen Dienstleistungen als souveräne und erfahrene Ausbilder zur Seite. Lernen können Sie fast alles, was mit Kosmetik zu tun hat, so z.B. Ausbildungen in: Make-up Artist, Permanent Make-up, Kosmetikerin – staatlich geprüft, Kosmetikerin – berufsbegleitend, Fachkosmetikerin, Naildesign, Maniküre, Nail Art, Permanent Nail Art, med. Fußpflege, Sport- und Wellnessmassagen, Hot Stone oder Lomi Lomi Massage

Seit Oktober 2009 ist die Berufsfachschule zertifizierter Bildungsträger nach AZWV – d.h.: Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit für die Ausbildungen in Kosmetik, Make-up Artist, med. Fußpflege und Naildesign werden angenommen.

Seit Januar 2010 ist das Schulungszentrum Giessen offizieller „LCN Certified Trainer“ der renommierten LCN Wilde Cosmetics Gruppe. Zertifiziert sind die Ausbildungen in Nail Design und Permanent Make-up, die nach den Vorgaben und den hohen Standards der LCN Wilde Cosmetics Gruppe unterrichtet werden.

Kontakt:
Kosmetikschule Schäfer
Thorsten Schäfer
Bahnhofstrasse 55 – 57
35390 Gießen
thorsten.schaefer@kosmetikfachschule.de
06415591991
http://www.kosmetikschule-schaefer.de