Verstöße in Elektronikbranche keine Ausnahme
Global agierende Konzerne sind wiederholt wegen kümmerlicher Arbeitsrechtsstandards ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Dabei geht das Ausmaß der Verstöße ihrer Zulieferbetriebe in Schwellenländern noch weiter als bislang angenommen. Wie die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers sowie die Rating-Agentur oekom research exploriert haben, arbeiten etwa im Sektor Unterhaltungselektronik bald zwei Drittel der Unternehmen mit Zulieferern zusammen, die erfahrungsgemäß Arbeitsrechtsverletzungen verantwortet haben. Da die Verstöße gegen internationales Arbeitsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen inzwischen eher die Regel als die Ausnahme sind, versetzen sich die Konzerne direkt ins geschäftliche Abseits.
Sanktionen zeigen keine Wirkung
Bei den meisten Konzernen sind bereits neben Umwelt- und Sozialstandards auch strenge Regeln und Kontrollmechanismen etwa gegen Kinder- oder Zwangsarbeit integriert worden. Derzeit zeigen diese Maßnahmen aber noch keine entscheidende Wirkung. Viele Konzerne hätten sich wohl in jüngster Vergangenheit in diese richtige Richtung bewegt, dennoch verstoßen in der Lieferkette der Computerhersteller nach wie vor mehr als die Hälfte gegen grundlegende Arbeitsrechtsnormen. In der Textilbranche sowie in der Handyindustrie sei dies bei über vierzig Prozent der Unternehmen der Fall. Darunter befinden sich namhafte Konzerne wie etwa Samsung, LG, Nokia, Motorola, Sony Ericsson oder Apple.
Scheinbar teilweise unlösbare Probleme
In manchen Branchen ist eine Vielzahl diverser Probleme nicht in den Griff zu bekommen. Im Rohstoffsektor verletzen etwa zwanzig Prozent der Unternehmen Standards der Unternehmensverantwortung. Zudem lassen sich externe Umwelteinflüsse kaum vermeiden. Im produzierenden Gewerbe und in Handelsunternehmen ereignen sich Rechts- und Normverstöße meist auf der Zulieferbetriebsebene. Hingegen sind Gas-, Öl- oder Bergbauunternehmen in der Regel direkt verantwortlich. Jedes fünfte Rohstoff- bzw. jedes dritten Bergbauunternehmen begeht ständig Menschenrechtsverletzungen, welcvhe sich aber zunehmend in den Griff kriegen lassen, dürften sich hingegen weitgehend vermeiden lassen. In den meisten Fällen handle es sich dabei um Auseinandersetzungen mit lokalen Bevölkerungsschichten über die Landnutzung, die in Vertreibung, Enteignung und Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte endeten.
Anlagevermögen von 14 Billionen Dollar
Durch die Verstöße machen sich die betroffenen Unternehmen nicht nur moralisch angreifbar, sondern „riskieren auch herbe Image- und Umsatzverluste“. Die Zahl jener Anleger, die neben klassischen Kriterien wie Rendite, Risiko und Liquidität auch soziale und ökologische Faktoren in ihre Investitionsentscheidungen mit einfließen lassen, befinde sich im Steigen. Aufgrund von Arbeitsrechtsverletzungen sinke jedoch die Attraktivität, um als Investitionsziel in Frage zu kommen. Gegenüber ethisch korrekt produzierenden Unternehmen würden die Konzerne allein auf Seiten der institutionellen Anleger, die sich zu den Prinzipien verantwortlicher Investitionen bekennen, einen erheblichen eigenen Wettbewerbsnachteil schaffen. Diese verwalten immerhin ein Anlagevermögen von über 14 Bio. Dollar.
Arbeitsrecht wird immer wichtiger
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