Zwischen Koalition und Opposition ist nach Informationen der Tageszeitung „Die Welt“ (Donnerstagausgabe) ein Streit um die Parlamentsbeteiligung bei der Euro-Rettung entbrannt. Am kommenden Montag wollen sich die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Bundestagsfraktionen treffen und über das Thema beraten. Eigentlich war eine gemeinsame Regelung für die künftigen Mitsprachenrechte des Bundestags bei Euro-Rettungsmaßnahmen geplant.
Doch bei einem Gespräch von Fachreferenten am vergangenen Dienstag soll es Streit gegeben haben. „Seitens der Koalition gibt es eine große Bereitschaft, das im Konsens zu machen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher er Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU) der „Welt“. Er plädierte für ein abgestuftes Verfahren: Die meisten Maßnahmen sollten im Plenum von allen Abgeordneten beschlossen werden. Über Eilentscheidungen solle der Haushaltsausschuss befinden. Geheimhaltungsbedürftige Aktionen – den Kauf von Staatsanleihen an den Finanzmärkten – solle ein Sondergremium von neun Bundestagsabgeordneten überwachen. Für dieses Vorgehen ist auch die FDP. Die Opposition will aber eine weitergehende Beteiligung. Man bestehe dem Grundsatz nach auf einer Zuständigkeit des Plenums bei neuen Fällen und eine begleitende Überwachung durch den Haushaltsausschuss, hieß es in SPD-Fraktionskreisen. In der Koalition wird betont, die Regelung müsse praktikabel bleiben. Man wolle „ein abgestuftes Verfahren, das ein Höchstmaß an parlamentarischer Mitbestimmung und Kontrolle ermöglicht, ohne dass die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung dabei in Gefahr gerät“, sagte FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke der „Welt“. „Ich vertraue der SPD, dass sie sich dem Verhandlungsangebot der Koalition nicht aus parteitaktischen Gründen verweigert.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte die eingeschränkte Parlamentsbeteiligung beim provisorischen Rettungsschirm EFSF teilweise für verfassungswidrig erklärt. Nun muss eine neue Regelung her. Sie soll auch als Vorbild für den permanenten Euro-Rettungsfonds ESM dienen. Am Mittwoch hatte das Kabinett dem ESM zugestimmt. Zu den Mitspracherechten des Parlaments gibt es in dem Gesetzentwurf keine Vorgaben. Die Ausgestaltung überließ das Finanzministerium bewusst dem Bundestag.