Die Kündigung der KFZ-Versicherung ist einfach schnell und unkompliziert.
Bald ist es soweit, dann fängt das Wechselkarusell für die Autoversicherung sich wieder an zu drehen. Keine Versicherung in Deutschland wird heutzutage so oft gewechselt wie die Autoversicherung. Millionen deutsche Bundesbürger entscheiden sich jedes Jahr für einen neuen KfZ-Versicherer. Auch im aktuellen Jahr erwägt jeder dritte Autofahrer einen Wechsel seiner Autoversicherung. Damit bleibt die Wechselbereitschaft der deutschen Fahrzeughalter weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Eine Autoversicherung kann grundsätzlich zum 31.12. jeden Jahres gekündigt werden. Da der Kunde eine einmonatige Kündigungsfrist zu beachten hat, muss die Kündigung spätestens zum 30.11. erfolgen. Möchte der Kunde die KfZ Versicherung kündigen, sollte dieser dabei beachten, dass die Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist dem Versicherer vorzuliegen hat. Wird die Kündigung erst am 30.11. per Post verschickt, so wird diese Anfang Dezember und somit verspätet beim Versicherer eingehen. Dies führt dazu, dass die KfZ-Versicherung erst wieder im neuen Jahr aufgehoben werden kann. Wird nämlich die Autoversicherung nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit bedingungsgemäß um ein weiteres Jahr. Die Jahreshauptfälligkeit der Autoversicherung ist bei mehr als 80% der Verträge der 01.Januar eines Jahres. Allerdings gibt es durchaus Versicherungsverträge, bei denen die Vertragsdauer nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Damit möchte das Versicherungsunternehmen dem Wechselwahn zum Jahresende entgehen. Die KfZ-Versicherung wäre daher unterjährig und zwar auch hierbei ein Monat vor Laufzeitende zu kündigen. Der Versicherungsnehmer sollte somit anhand seiner Versicherungspolice genauestens überprüfen, wann das Versicherungsjahr endet. Um sicher zu gehen, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben erhalten hat, sollte die Vertragskündigung sicherheitshalber stets per Einschreiben erfolgen. Damit lassen sich insbesondere bei fristnahen Kündigungen negative Überraschungen vermeiden.
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, um vorzeitig die KfZ-Versicherung zu kündigen. So besteht für den Versicherungsnehmer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft ihre Prämien erhöht. Diese Beitragsanhebung kann allein dadurch resultieren, dass Typ- oder Regionalklassen angepasst werden. Die KfZ-Versicherung kündigen ist in diesem Zusammenhang sogar dann möglich, wenn die Autoversicherung aufgrund der Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse preiswerter wird. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, den Kunden auf die Prämienerhöhung hinzuweisen. Anschließend kann der Versicherungsinhaber innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen, ab Zugang der Mitteilung über die Prämienanhebung, außerordentlich seine KfZ-Versicherung kündigen. Die Vertragsaufhebung kann zu sofort, frühestens jedoch in dem Zeitpunkt, indem der erhöhte Beitrag wirksam wird, verlangt werden. Wird der Versicherungsnehmer nicht oder in unzureichendem Maße über sein Recht auf Vertragsauflösung in Kenntnis gesetzt, so bleibt dieses Recht noch bis zu einem Jahr nach der ersten Prämienzahlung bestehen. In Sachen Beitragsanstieg ist jedoch zu beachten, dass kein Kündigungsrecht besteht, wenn diese aufgrund eines Umzugs resultiert. Es besteht demnach kein Recht auf einen Wechsel der Autoversicherung, wenn sich anlässlich des neuen Wohnorts eine abweichende Regionalklasse ergeben sollte. Ferner besitzt der Kunde kein Kündigungsrecht, wenn die Anhebung der Prämie mit Leistungsverbesserungen einhergeht.
Auch im Schadenfall kann der Versicherungsinhaber seine KfZ-Versicherung kündigen. Ist das Versicherungsunternehmen nach einem Verkehrsunfall oder einem sonstigen versicherten Schaden zur Leistung verpflichtet, können sowohl der Versicherer wie auch der Versicherungsnehmer die KfZ-Versicherung kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistung in Form einer Reparaturzahlung oder der Abwehr unberechtigte Ansprüche erfolgt. Erst vor wenigen Jahren durfte der Versicherer bei Vertragsauflösung die gesamte Jahresprämie einbehalten. Dank des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist nunmehr eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen. Die Autoversicherung kann innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens einseitig aufgelöst werden.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei einem Wagniswegfall. Dass heißt: Hat der Kunde sein Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, so kann er ab diesem Tag seine KfZ-Versicherung kündigen. Als Bestätigung ist dem Versicherer zwingend eine Kopie des Kaufvertrages beziehungsweise eine Abmeldebescheinigung vorzulegen. Die Prämie für die Autoversicherung wird daraufhin anteilsmäßig zurückerstattet. Wurde das Fahrzeug stillgelegt, so besteht weiterhin für maximal 18 Monate Versicherungsschutz über die sogenannte Ruheversicherung. Wird dass Fahrzeug, welches sich nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden darf, entwendet, besteht dennoch Versicherungsschutz. Die Ruheversicherung ist kostenfrei. Wird das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder angemeldet, lebt die Autoversicherung wieder auf. Dies gilt nicht, wenn der Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherungsunternehmens zugeht. Soll ein neues Fahrzeug angemeldet werden (Fahrzeugwechsel), kann sich der Versicherungsinteressent für jeden anderen Versicherer entscheiden. Bei einem Totalschaden oder Verschrottung endet der Versicherungsvertrag automatisch, ohne dass der Kunde seine KfZ-Versicherung kündigen braucht. Der Vertrag endet mit dem Tag der Abmeldung beim Straßenverkehrsamt. Der Beitrag für die Autoversicherung wird auch in diesem Fall anteilig zurückgezahlt.
Vor allem jüngere Autofahrer im Alter zwischen 20 Jahren und 39 Jahren liebäugeln damit, ihrem derzeitigen KfZ-Versicherer den Rücken zu kehren. Der dominierende Aspekt ist nach wie vor der Preis. Wechsler sollten jedoch ihre bisherige Prämie der Prämie des gewünschten Anbieters gegenüberstellen. Denn die Prämien sind in den letzten Monaten teils kräftig gestiegen. So sind die KfZ-Tarife seit dem Mai diesen Jahres um bis zu 8% angehoben worden. Die Versicherungsprämien scheinen demnach vorerst ihre Talfahrt beendet zu haben. Um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen setzt die Branche somit auf bessere Konditionen statt auf Kampfpreise. Noch nie zuvor war der Versicherungsmarkt so hart umkämpft wie in den vergangenen Jahren. Ob für Vielfahrer, Fahranfänger, umweltbewusste Autohalter oder Neuwagenkäufer – das Tarifangebot ist sehr vielfältig und schwer zu durchschauen. Vergleichsportale bringen mit ihrem Tarifvergleich Licht in den Tarifdschungel. Diese sorgen für eine transparente Gegenüberstellung von Beitrag und Leistung und setzen hierdurch die Versicherer zunehmends unter Druck. Aber auch die gestiegenen Leistungsansprüche animieren den Kunden dazu, sich nach anderen Versicherern umzuschauen. Einige von ihnen haben zudem in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit dem jeweiligen Anbieter gemacht. So sind einige Kunden nicht gerade von der Schadenregulierung, Vertragsverwaltung oder dem Service ihres bisherigen Versicherers angetan.
Es ist durchaus angeraten, sich zunächst nach einem neuen Versicherer umzuschauen, bevor man seine KfZ-Versicherung kündigen möchte. Anhand eines Tarifvergleich kann sich der Autobesitzer eine günstige Versicherung genau nach eigenen Bedürfnissen aussuchen. Der wechselbereite Autobesitzer sollte allerdings nicht nur nach dem Preis Ausschau halten. Im Rahmen eines Tarifvergleich können die Leistungen der einzelnen Gesellschaften problemlos gegenübergestellt werden. Im Anschluss an den Tarifvergleich, kann ein Versicherungswechsel ganz bequem vorgenommen werden. Den Antrag kann sich der Versicherungsnehmer per Post zuschicken lassen oder direkt online abschließen. Der Anbieter des Tarifvergleich gewährt dem Kunden ab Zugang der Police ein 14-tägiges Kündigungsrecht. Die Zulassungsstelle wird automatisch über den Versicherungswechsel informiert. Die Angaben des Kunden werden verschlüsselt, so dass auch dem Datenschutz vollumfänglich Rechnung getragen wird. Nach dem Abschluss erhält der Kunde eine Bestätigung hierüber als E-Mail zugeschickt. Den Versicherungsschein nebst -unterlagen bekommt der Versicherungsnehmer direkt vom Versicherer zugeschickt. Zu guter Letzt ist die bisherige KfZ-Versicherung zu kündigen. Hierfür wird im Rahmen des Tarifvergleich ein vorausgefülltes Muster-Kündigungsschreiben zur Verfügung gestellt. Bereits mit der Bestätigungsmail erhält der Versicherungsnehmer dieses Musterschreiben zugesandt. Nun muss die Kündigung nur noch per Einschreiben mit Rückschein an den Vorversicherer versandt werden. Eine elektronische Versicherungskarte für die Fahrzeugzulassung wird ebenfalls vom Anbieter des Tarifvergleich zur Verfügung gestellt.
Obwohl sich für die meisten der Wechsel der Autoversicherung zu einem jährlichen Hobby entwickelt hat, scheuen einige diesen Schritt. Das Bedürfnis nach Beratung, die geringe Internetaffinität oder die Bequemlichkeit sind häufige Gründe hierfür. Dabei sollte eine mögliche Ersparnis von mehreren hundert Euro Ansporn genug sein. Ein Tarifvergleich kann schnell und völlig unverbindlich vorgenommen werden. Der Kunde selbst hat im Rahmen des Versichererwechsel wenig Arbeit, da diesem das meiste vom Vergleichsanbieter abgenommen wird. Dieser hilft dem Kunden die richtige KfZ-Versicherung zu finden und dabei noch kräftig Geld zu sparen.
Totaltarif.de beschäftigt sich mit dem Thema Tarifvergleich im Internet.
Objektive Ergebnisse werden angezeigt, sodass für den Kunden die günstigsten Anbieter gelistet werden.
Das Spektrum umfasst Energie, Dsl, Finanzen und Versicherungen.
Häufig ist eine Sofortwechselfunktion eingebaut, die einfach und bequem zu bedienen ist.
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