Kenntnisnachweis UAS: LBA lässt erste „Anerkannte Stellen“ zu

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 12.07.2017 die ersten beiden so genannten „Anerkannten Stellen“ zugelassen, die künftig den Steuerern von unbemannten Fluggeräten (UAS) über zwei Kilo –  auch Drohnen genannt – den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis abnehmen und die entsprechend lautende Bescheinigung ausstellen sollen.

Folgende Stellen wurden vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt:

  1. DE.AST.001: UAVDACH-Services UG, Schiesserweg 10, 88682 Salem.
  2. DE.AST.016: A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik, Seilerstraße 15b, 30171 Hannover.

Die Liste der anerkannten Stellen veröffentlicht das Luftfahrt-Bundesamt ab sofort auf seiner Internetseite unter www.lba.de. Die Liste wird in den kommenden Wochen sukzessive aktualisiert.

Derzeit liegen dem LBA noch weitere 27 Anträge vor. Je detaillierter und vollständiger die Antragsunterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung sind, desto zügiger kann das LBA die Anerkennung aussprechen.

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