Vertragsklauseln, welche eine insolvenzbedingte Vertragsaufhebung regeln, sind unwirksam – Insolvenzrecht Dresden
Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden
Vertragsklauseln, welche eine insolvenzbedingte Vertragsaufhebung regeln, sind unwirksam (BGH, Urteil v. 15.11.2012, Az. IX ZR 169/11).
Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden
Energielieferant E schließt im Februar 2004 mit S einen Vertrag über Lieferung elektrischer Energie.
Unter Ziff. Nr. 7 III des Vertrags ist geregelt: „Der Vertrag endet ohne Kündigung, wenn der Kunde einen Insolvenzantrag stellt oder aufgrund eines Gläubigerantrags das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet oder eröffnet wird.“
Am 16.12.2004 wird im Insolvenzverfahren über S der IV als Insolvenzverwalter bestellt.
IV möchte die Energielieferungen aufrechterhalten. E sieht den Vertrag als beendet an. IV unterzeichnet unter dem Vorbehalt der Prüfung der Rechtslage einen Vertrag zum 01.01.2005 mit höheren Preisen.
Für den Zeitraum 01.01.2006 bis 21.07.2006 verlangt E das höhere Entgelt i. H. v. 38.957,38 EUR. Die Klage der E bleibt ohne Erfolg.
Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden
Die Klausel Ziff. Nr. 7 III verstößt gegen § 119 Insolvenzordnung (InsO) und ist unwirksam. Nach § 119 InsO sind Vereinbarungen unwirksam, durch welche die Regelungen der §§ 103 – 108 InsO ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Nach § 103 InsO hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht über das Fortbestehen von gegenseitigen Verträgen bei Insolvenzeröffnung. Dadurch soll die Insolvenzmasse geschützt werden. Im Übrigen soll eine möglichst gleichmäßige Gläubigerbefriedigung gewährleistet werden. Der Schutz der Insolvenzmasse ist gerade bei einer Betriebsfortführung wichtig.
§ 105 InsO (Teilbare Leistungen) gibt dem Insolvenzverwalter auch bei Verträgen mit fortlaufender Wirkung das Wahlrecht über die Vertragsfortsetzung.
§ 119 InsO erstreckt sich auf die Vorwirkungen der Insolvenzeröffnung, da ansonsten das Wahlrecht des Insolvenzverwalters unterlaufen wird.
Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden
„Die vorliegende Entscheidung ist eine wichtige Entscheidung zur Schaffung von Rechtsklarheit. Lösungsklauseln sind unwirksam. Rechtliche Durchsetzung ist erfolgversprechend.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden
Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden
Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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