Tipps zum Umgang mit unseriösen Inkassounternehmen
Post vom Inkassounternehmen?
Manchmal geht es ganz schnell: eine Rechnung wurde vergessen, die Mahnung kam im Urlaub – und nach der Rückkehr liegt Post vom Inkassobüro im Briefkasten. Solche alltäglichen Missgeschicke werden von seriösen Anbietern für Forderungsmanagment in der Regel rasch und sachlich aus der Welt geschafft. Doch leider sorgen auch immer wieder unberechtigte Mahnungen zwielichtiger Inkassounternehmen für Schlagzeilen. Oft stecken dahinter sogar kriminelle Aktivitäten. Wie man dubiose Geldeintreiber von seriösen Inkassofirmen unterscheidet und welche Maßnahmen notwendig sind, um sich unberechtigter Forderungen zu erwehren, erläutert Achim Speldrich, Leiter des Geschäftsbereiches Forderungsmanagement der D.A.S. Prozessfinanzierung.
Mitunter reicht die unbedachte Eingabe persönlicher Daten auf einer Internetseite – und schon flattert Post ins Haus, die einem den kalten Schweiß auf die Stirn treibt. In anderen Fällen versprechen Werbeanrufer einen angeblichen Gewinn, für den man sich nur registrieren müsse. Schnell haben Kunden dabei ungewollt teure Abos abgeschlossen oder Internetdienste aufgerufen, für die sie plötzlich horrende Rechnungen zahlen sollen.
Unberechtigte Forderungen zwielichtiger Inkassobüros schaden dem Ruf einer ganzen Branche. Denn vom Forderungsmanagement seriöser Anbieter, so betont Achim Speldrich, profitieren am Ende Unternehmen wie Verbraucher: „Gerade kleinere Unternehmen sind auf die Hilfe externer Dienstleister angewiesen, um unbezahlten Rechnungen nachzugehen. Wer hohe Zahlungsausfälle verkraften muss, kann seine Preise nicht stabil halten, muss womöglich entlassen oder gar um das Überleben des ganzen Betriebs fürchten – ein Schaden, den am Ende viele Betroffene tragen müssten.“
Vorsicht bei fehlenden Zulassungen
Wer bei einer überraschenden Inkassoforderung hingegen Zweifel an der Seriosität des Unternehmens hat, sollte zunächst die Zulassung der Firma prüfen. Denn ohne gültige Zulassung darf ein Inkassounternehmen grundsätzlich nicht tätig werden. Seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes 2008 wird die Genehmigung durch das zuständige Land- oder Amtsgericht erteilt. „Normalerweise ist diese Zulassung bereits im Briefkopf vermerkt. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de lässt sich die Registrierung des Unternehmens übrigens selbst recht leicht prüfen“, weiß Achim Speldrich. Kann ein Unternehmen die offizielle Erlaubnis nicht nachweisen, ist das bereits ein eindeutiger Beleg dafür, dass damit etwas nicht stimmt. Zudem veröffentlicht der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) eine Liste seiner Mitglieder auf seiner Website www.inkasso.de. Eine Mitgliedschaft im BDIU gilt als Gütesiegel, weil der Verband die Einhaltung der berufsrechtlichen Regeln für Inkassounternehmen überprüft. „Ausschlaggebend sind aber die Mittel, die das Unternehmen einsetzt. Bei aggressiven Formulierungen, die klar der Einschüchterung dienen, handelt es sich in aller Regel um die leeren Drohungen dubioser Firmen ohne Geschäftserlaubnis“, so Achim Speldrich.
Drohungen und Einschüchterungen sind strafbar
Warnungen vor rabiaten Eintreibemethoden, Anrufe spät in der Nacht oder bullige Mitarbeiter, die sich Zutritt zur Wohnung verschaffen, muss niemand hinnehmen. „So ein Vorgehen kann und sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden“, betont Speldrich. „Strafbar macht sich in solchen Fällen nicht nur der kriminelle Geldeintreiber, sondern auch der Gläubiger, der ihn angeheuert hat.“ Grundsätzlich gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn unversehens die Ansprüche eines Inkassobüros ins Haus flattern: „Prüfen Sie zunächst die Forderungen. Sind diese unberechtigt, weisen Sie sie umgehend schriftlich zurück. Gleichzeitig müssen Sie angeblich geschlossene Verträge kündigen, schriftlich widerrufen und anfechten“, so der Experte der D.A.S. Prozessfinanzierung. „Besonders wichtig: Überweisen Sie kein Geld – das kommt einer Anerkennung der Forderungen gleich. Die meisten Betrüger lassen früher oder später von ihren ‚Opfern‘ ab, wenn diese nicht zahlen oder sich gar juristisch zur Wehr setzen.“
Ernst nehmen sollten Betroffene dagegen die Briefe seriöser Inkassofirmen, denen auch handfeste Forderungen zugrunde liegen. Oft ist nur eine versehentlich vergessene Rechnung oder die falsche Rechnungsadresse Ursache für den Brief vom Inkassounternehmen. In jedem Fall lohnt es sich, schnell zu handeln, betont Achim Speldrich: „Säumigen Schuldnern drohen Mahngebühren und Verzugszinsen, später sogar der Gerichtsvollzieher und die Lohnpfändung. Den Kopf in den Sand zu stecken löst das Problem also nicht. Besser umgehend reagieren, das Gespräch suchen und beispielsweise eine Begleichung der offenen Rechnung in mehreren Raten anbieten.“ Seriöse Forderungsmanager finden gemeinsam mit dem Schuldner eine verträgliche Lösung, mit der alle Beteiligten gut leben können.
Die D.A.S. Prozessfinanzierung bietet im Rechtsdienstleistungsmarkt innovative Lösungen für Versicherungsunternehmen und Rechtsanwälte. Die Gesellschaft ist in zwei Unternehmensbereiche gegliedert: Prozessfinanzierung (seit dem Jahr 2000), und Forderungsmanagement (seit dem Jahr 2006). Im Bereich Prozessfinanzierung bietet sie die Übernahme von Prozesskosten gegen Erlösbeteiligung für Klagen ab einem Streitwert von 100.000 Euro. Im Bereich Forderungsmanagement ist sie exklusiver Inkassodienstleistungspartner der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, der über das gesamte Leistungsspektrum eines modernen Inkassounternehmens verfügt. Die D.A.S. Prozessfinanzierung AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dem Rechtsschutzversicherer der ERGO.
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