Kaum bekannt: Haushaltshilfe während der Schwangerschaft

Die WMD Haushaltshilfe unterstützt seit 2020 Patient*innen in ganz Deutschland von der Beantragung bis zur passenden Haushaltshilfe

Anspruch auf Haushaltshilfe während der Risikoschwangerschaft
Viele Frauen erleben nicht die traumhafte, entspannte Schwangerschaft, die sie sich erhofft haben. Leider sind Schwangerschaft oft geprägt von Schmerzen, Übelkeit, Depressionen und schweren Komplikationen wie vorzeitige Wehen. Oft wird dann Bettruhe verordnet oder die werdende Mutter muss direkt zur Beobachtung ins Krankenhaus. Gerade wenn sich schon ein Kind im Haushalt befindet und der Partner auf der Arbeit eingebunden ist, führt dies zu schier unlösbaren organisatorischen Problemen. Wer kümmert sich um das Kind, wenn beispielsweise Großeltern nicht in der Nähe leben? Wer übernimmt die anfallenden Arbeiten im Haushalt?
Die Geschichte der Gründerin
Jume Lee, Geschäftsführerin der WMD Service GmbH, fand sich wegen ihrer Zwillingsgeburt auf der Intensivstation wieder. Ihre Hebamme wies sie dann auf die Möglichkeit einer Haushaltshilfe hin. Lee, die zuvor nie etwas von dieser Möglichkeit gehört hatte, befasste sich eingehender mit dem Thema und erfuhr, dass Frauen, die aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt adäquat fortzuführen, laut § 24 SGB V Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten. Eine zeitliche Begrenzung gibt es grundsätzlich nicht, da der Arzt oder die Hebamme entscheidet, wie lang eine Hilfe notwendig ist, um die Genesung der Frau zu unterstützen.
Das Unternehmen
Um auch andere Frauen aufzuklären und unterstützen zu können, gründete Jume Lee zusammen mit Enrico Westrup, die WMD Service GmbH. Seit 2020 übernimmt diese die vollständige Abwicklung mit der Krankenkasse, damit sich Betroffene auf ihre Gesundheit konzentrieren können. Auch Menschen, die nach einem Unfall, Operation oder einer Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen, haben laut § 38 SGB V Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Seit Anfang des Jahres übernimmt WMD in NRW auch die Betreuung im Rahmen des Entlastungsbetrag, welcher allen Menschen mit einer Pflegestufe zusteht.

Weiter Informationen finden sich auf der Homepage:
https://www.wmd-haushaltshilfe.de/

Die WMD Service GmbH mit Hauptsitz in Dortmund hat es sich seit 2020 zur Aufgabe gemacht, Menschen, die aus medizinischen Gründen Anspruch bei der Krankenkasse haben, mit einer zuverlässigen Haushaltshilfe zu versorgen. Das Unternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass es den Patient*innen die gesamte Beantragung abnimmt und somit ein Komplettpaket bietet. Unsere etwa 130 Mitarbeiter*innen arbeiten an derzeit 16 Standorten in ganz Deutschland. Für weitere Informationen über die WMD Service GmbH besuchen Sie unsere Website https://www.wmd-haushaltshilfe.de/

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