Das Bundeskartellamt bereitet weitere Verfahren gegen überhöhte Wasserpreise vor. „Wir sind nicht am Ende unserer Möglichkeiten. Die Vergleichsdaten für den Wassermarkt, die wir bei unserer Erhebung in 38 Städten gewonnen haben, bilden eine gute Ausgangsbasis“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Montagsausgabe).
Diese Vergleichspreise hatte das Kartellamt für sein Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe erhoben und anschließend bereits genutzt, um auch in Mainz eine Senkung der Wasserpreise durchzusetzen. Mundt bemängelte die Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Novellierung des Kartellrechts: „Es fehlt die Klarstellung, dass die Kartellbehörden auch Unternehmen kontrollieren können, die Gebühren statt Preise nehmen“, sagte er der FAZ. Eine Regulierung der Wassermärkte lehnte er als ungeeignete „Notlösung“ ab. Sie sei schon wegen der großen Zahl von mehr als 6000 deutschen Wasserversorgern eine äußerst mühsame Angelegenheit.