Bei jedem Investment besteht die Gefahr Geld zu verlieren. Es gibt eine Vielzahl skrupelloser Marktteilnehmer die den Anlegern das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Schneeballsystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt.
Aber auch die scheinbar seriöse Geschäftsbank an der Ecke, ist scharf auf das Geld der Anleger. Da werden Schiffsfonds zur Altersvorsorge verkauft und Sicherheit suggeriert, die für den Anleger zu keinem Zeitpunkt gegeben war. Jahr für Jahr werden so Milliarden von Euro in den Sand gesetzt. Alle Beteiligten haben ihr Geschäft gemacht, nur der Anleger nicht. Der hat alles bezahlt!
Ganz perfide wurden so Anleger mit ökologischem Bewusstsein mit hohen Renditen in „grüne Anlagen“ gelockt und wie sich jetzt aktuell zeigt offenbar hinters Licht geführt. Green Planet AG und Prokon stehen dafür als warnende Beispiele. Die Anleger wurden mit teilweise abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert.
Die Masche ist uralt aber immer noch sehr erfolgreich:
Verspreche hohe Renditen mit wenig oder keinem Risiko und schon hast du die Hand in der Brieftasche des Anlegers. Diese Investitionen sind jedoch immer ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen. Sie sind alle das pure Risiko mit der hohen Wahrscheinlichkeit des Kapitalverlustes!
Für den BSZ e.V. ist es erstaunlich wie viele Anleger ihre gesamten Ersparnisse in diese Anlagen investiert haben. Es ist egal wie gut eine Investitionsmöglichkeit auch klingen mag, man sollte nie sein ganzes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens in ein Investment stecken. Kapitalanleger wissen ganz genau, dass höhere Renditen immer auf Kosten eines erhöhten Risikos gehen. Jedoch werden immer wieder Angebote an Kleinanleger herangetragen, die sie glauben machen sollen, dass es auch höchste Renditen ohne erhöhtes Risiko gibt! Dazu der BSZ e.V.: „Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.“
Die Anleger erkennen in der Regel nicht, dass sie vom Berater getäuscht wurden, oder aber erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
Viele Anleger rechnen überhaupt nicht damit, dass ihr Berater sie mit unlauteren Mitteln zur Vertragsunterschrift bringen könnte, bzw. dass er das ihm entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen Vorteil missbrauchen könnte.
• Anlageberater übernehmen eine hohe Verantwortung für Ihre Kunden und die meisten von ihnen leisten auch gute Arbeit und werden den Bedürfnissen ihrer Kunden zu 100 Prozent gerecht. Wie in jedem Beruf gibt es leider auch hier schwarze Schafe, die ihre Kunden nur als Geldlieferant für den eigenen Profit sehen.
Anleger die den Verdacht haben, dass bei ihrer Anlageberatung nicht alles mit rechten Dingen zuging sollten auf keinen Fall darüber mit ihrem Anlageberater sprechen, sondern ihren Fall von einem versierten Anlegerschutzanwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt wird prüfen ob hier eine Falschberatung vorliegt bzw. erkunden warum ihnen ein Schaden entstanden ist oder noch drohen könnte.
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.
In der Regel muss sich der geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen.
Für viele Anleger notleidender Kapitalanlagen ist ein Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung.
Immer wieder wird Anlegerschutzanwälten unterstellt von Gier motiviert zu sein, hohe Gebühren von ihren Mandanten zu kassieren und schlussendlich nichts dafür zu leisten. In Deutschland sind Rechtsanwälte eine zunehmend dominierende Kraft. Es ist eine Berufsgruppe, die sich von ihren eigenen, für den Laien undurchsichtigen Regeln, leiten lässt und die oftmals den Eindruck erweckt den Profit für die eigene Tasche an erste Stelle zu setzen.
So ist für viele Anleger notleidender Kapitalanlagen, ein Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung. „Trotz des hohen Bedarfs an juristischer Beratung bei gescheiterten Kapitalanlagen, ist die Bereitschaft der betroffenen Kapitalanleger sich zur Wehr zu setzen dramatisch niedrig“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
• Die Angst der Anleger gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, begründet sich offensichtlich in der entsprechenden Marketingstrategie der Finanzindustrie, aber auch im aggressiven Werbeverhalten einiger weniger Rechtsanwälte.
Für die große Masse der praktizierenden Rechtsanwälte ist die Beschuldigung gierig zu sein unzutreffend.
Nicht wenige Anwälte erbringen gegenüber bedürftigen Rechtssuchenden häufig sogar kostenlose Dienstleistungen. Es würde den Verbreitern des Märchens von den „gierigen Rechtsanwälten“ gut zu Gesicht stehen einmal zu recherchieren wie hoch der Wert der jährlich gespendeten Rechtsdienstleistungen in Euro zu bemessen ist.
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es stets eine Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein wettbewerbsfähiger Prozess. Wer mehr investiert, hat auch die größere Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Viele Rechtssuchenden sind auf der Suche nach einem „billigen“ Anwalt, aber er wird in der Regel nicht so engagiert und qualifiziert sein wie das gewünscht wird. Es ist wie im übrigen Leben auch, billig wird oft teuer bezahlt.
Der BSZ® zeigt, wie betroffene Anleger versuchen können, das verlorene Geld wieder zurückzuholen.
• Die gute Nachricht ist, dass es einige Möglichkeiten gibt, wie man das verlorene Geld wieder zurückholen kann.
• Die schlechte Nachricht ist, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist und oft auch nur ein Teil des Verlustes ausgeglichen werden kann.
Es gibt Anlegerschützer, die betroffenen Anlegern raten, nichts zu unternehmen, da sie ansonsten Gefahr laufen würden „Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher zu werfen“. „Das braucht man eigentlich nicht zu kommentieren, da kann sich jeder selbst seinen Reim darauf machen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
„Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass es nicht nur um den finanziellen Schaden geht, oft hat das Desaster auch zu gesundheitlichen Schäden beigetragen oder die Lebensgemeinschaft ist daran zerbrochen,“ fährt Roosen fort. Viele Anleger geben sich auch selbst die Schuld an dem Verlust!
Alles unter den Teppich zu kehren und nichts zu unternehmen ist für den geschädigten Anleger sicher nicht die Lösung um endlich zur Ruhe zu kommen. Da hilft nur eine gründliche Aufarbeitung des Geschehens.
Aber Achtung,
genau so wie sich im Finanzsektor eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld der Anleger gebildet hat, ist dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“ für die geschädigten Anleger. In beiden Lagern finden sich seriöse und weniger empfehlenswerte Angebote.
So werden geschädigte Kapitalanleger immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.
Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss betroffener Kapitalanleger ist kaum damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. „Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab“, sagt Roosen. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. Auch so manches „Sonderangebot“ entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld.
Wer damit wirbt in der betreffenden Sache bereits Hunderte oder gar Tausende betroffener Anleger zu vertreten, dem sollte man mit Skepsis begegnen.
• Der rechtliche Erfolg basiert nämlich auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ e.V. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?
• Um so bei der Vielzahl der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben den bekannten „Berufsempörern“ inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu über, sich als Oberlehrer des Anlegerschutzes aufzuspielen und vor dem „Mandantenfang“ durch Vereine oder andere Rechtsanwälte zu warnen.
Wir haben uns hierzu speziell einige Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit großem Erfolg für Anleger tätig zu sein. Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhaftes Versenden von Werbeschreiben auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel nennenswerte Erfolge für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht entdecken, und oft finden sich nur landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Fragen Sie immer, wie ein solches Verfahren in letzte Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im Kapitalanlagebereich vertreten.
Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken.
Wie können Sie sich als Anleger nun vor solch unseriösen Angeboten schützen?
Wir haben versucht, Ihnen hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:
1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch (durchaus auch telefonisch) einen Eindruck von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10 Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in dem Bereich.
2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt gehen.
3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer, und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ für seine Fördermitglieder sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel steht.
4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist: Masse statt Klasse (in Anlehnung an einen Artikel der Wirtschaftswoche).
5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt, bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als 200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen. Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend, gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.
6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache dann nicht richtig bearbeitet wird.
Immer wieder werben Rechtsanwälte damit, dass ihre Kanzlei in irgendeiner Liste als eine zu den zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes Rechtsgebiet benannt werde.
So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage dem Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor Gericht zu gewinnen?
Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
• Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.
Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den in einer Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen.
Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.
• Bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt sollte man sein Augenmerk nicht alleine auf irgendwelche Bewertungslisten sondern auch darauf richten, dass der Anwalt neben seiner fachlichen Kompetenz die notwendige Aufgeschlossenheit und Neugierde seinem Mandanten entgegenbringt und in der Lage ist vorgezeichnete juristische Trampelpfade auch zu verlassen. Ein guter Prognostiker agiert außerhalb einer starren juristischen Denkschule und vorgefertigter Lehrmeinungen.
Der Mandant kann von seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informiert werden. Was er vom Anwalt nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand.
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.
Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit und Erfolge kundig zu machen.
Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.
Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung zu den besten in Deutschland zählen. Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ e.V. auch gerne eine Alternative an.
• Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren für reine Lockangebote).
Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt (besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Haben Sie den falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld „günstiger“ gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer geil. Sie „Kaufen“ nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.
Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen dilettantisch angelegten „Sammelklagen“, die es zum einen in Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll. Die uns bekannten „Sammelklagen“ haben alle zu einem großen finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von solchen Lockangeboten.
• Damit der angerichtete finanzielle Schaden beim Anleger nicht in einem Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten, verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit endet, hat der BSZ e.V. für betroffene Anleger eine mächtige Allianz erfahrener Spezialisten geschmiedet.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Viele geschädigte Kapitalanleger können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen.
Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg..
Der BSZ e.V. und eine Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Kunden keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!
Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.
Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.
Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
“ Kapitalanlageverluste
“ Versicherungsstreitigkeiten
“ Lebensversicherungen
“ Fondsverluste
“ Schadensersatz bei Personenschäden
“ Falschberatung durch Banken
“ Fehlberatung durch Rechtsanwälte
Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass jeder Gerichtsprozess erst einmal Geld kostet! Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten. Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko klagen!
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!
Wie das genau funktioniert erfahren Sie wenn Sie unsere weiteren Informationen Prozessfinanzierung kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. anfordern.
Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine „BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.