KanAm -Wiedereröffnung gescheitert
Für Mai 2012 war die Wiedereröffnung des KanAm Immobilienfonds geplant. Die Immobili-engesellschaft hat jetzt aber bekannt gegeben, dass der Fonds doch aufgelöst werden muss. Grund dafür ist der gleiche, wie schon bei den anderen unzähligen Fonds, die in den letzten Monaten schließen mussten: die Finanzkriese und die Verunsicherung in der Branche. Die Folge dessen war, dass der Fonds nicht liquide genug war, um den Anlegern ihr Geld aus-zuzahlen. Planmäßig soll der Fonds bis zum 31. Dezember 2016 vollständig liquidiert werden.
Es besteht zwar für die betroffenen Anleger weiterhin die Möglichkeit, mit den KanAm Antei-len an der Börse zu handeln. Allerdings müssen sie möglicherweise bei dem Verkauf ihrer Anteile mit einem Verlustgeschäft von ca. über 35 % rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Mün-chen www.grprainer.com rät Betroffenen: Es kann für geschädigte Anleger ratsam sein, zu handeln und sich nicht mit möglicherweise geringen Auszahlungen zufrieden geben. Eine Möglichkeit ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der versuchen wird, den Anleger möglichst schadlos aus seiner Fondsbeteiligung herauszuholen.
Es könnten Beratungsfehler bei der Bank vorliegen. Einige von ihnen sollen bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investieren, überhaupt ge-schlossen bzw. liquidiert werden kann. Oftmals soll diese Art der Anlage als sicher und risi-kofrei angepriesen worden sein. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch führen.
Die Bank könnte ihre Pflichten zudem dadurch verletzt haben, dass sie gegenüber dem An-leger verschwiegen hat, eine Rückvergütung für die Fondsvermittlung zu erhalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieses Verhalten zu einem Schadenersatz-anspruch des Anlegers führen.
Es kann daher empfehlenswert sein, als geschädigter Anleger einen Rechtsanwalt aufzusu-chen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn man sich als Anleger schlecht beraten fühlt.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsbeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese auf Schadensersatzansprüche.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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