Nach der heftigen Diskussion über die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gesetzesregelung auf den Weg gebracht. Der Eingriff bei Jungen soll demnach straffrei bleiben, dabei müssen aber die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Ein Kind muss also im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommen.
Die Eltern müssen sich laut dem Kabinettsbeschluss zudem vor dem Eingriff über die Risiken informieren. „Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Anfang Mai hatte das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil sorgte für harsche Kritik bei Muslimen und Juden in Deutschland.