Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will sich mit den Bundesländern noch während dieser Legislaturperiode auf eine Erhöhung der Anwaltsgebühren einigen: Die Honorare sollen um durchschnittlich elf Prozent steigen. „Der Entwurf liegt nicht auf Eis. Wir haben im Bundesministerium der Justiz zwischenzeitlich die Stellungnahmen der Länder ausgewertet. Über die Einzelheiten wird mit den Ländern noch gesprochen“, sagte die Ministerin dem „Handelsblatt“.
Zuletzt hatte es Berichte gegeben, das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, in welchem auch die Anhebung der Anwaltsgebühren geregelt ist, liege auf Eis, weil die Bundesländer parallel eine Erhöhung der Gerichtskosten verlangen. Sie befürchten, dass infolge der Gebührenerhöhung bei den Anwälten automatisch auch die Prozesskostenhilfe für arme Bevölkerungsschichten steigt, welche aus den Landeshaushalten finanziert wird. Sie fordern daher eine 20-prozentige Anhebung der Gerichtsgebühren. Dass die Länder weitere Forderungen stellen, sei nicht ungewöhnlich, betonte die Ministerin. Sie werde einen Weg finden, der allen Beteiligten gerecht wird. „Mein Augenmerk liegt darauf, dass wir den Zugang zum Recht nicht über Gebühr erschweren. Recht ist ein wichtiges Gut und darf nicht zum Sparopfer werden“, warnte Leutheusser-Schnarrenberger.