Jugendamt Lünen missachtet UN-Kinderrechtskonvention

DieVormundschaft ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Kinder ohne elterliche Fürsorge oder in schwierigen familiären Verhältnissen dennoch gut betreut und unterstützt werden. Dabei gibt es verschiedene Arten der Vormundschaft: die ehrenamtliche und die amtliche. Gesetzlich wird die ehrenamtliche Vormundschaft bevorzugt, wie es unter anderem in § 1685 BGB und weiteren Regelungen verankert ist. Doch warum sollte eine ehrenamtliche Vormundschaft einer amtlichen Vormundschaft vorgezogen werden?

Nach § 1685 BGB ist es gesetzlich vorgeschrieben, die persönliche Bindung des Kindes zu Verwandten oder nahestehenden Personen zu fördern. Demnach ist die Bestellung eines ehrenamtlichen Vormunds vorrangig, wenn eine solche Person verfügbar ist. 

Dies wird auch durch weitere Vorschriften gestützt, wie:

  • § 1775 BGB: Diese Regelung stellt klar, dass die persönliche Nähe zum Kind eine wichtige Voraussetzung für die Vormundschaft ist.
  • § 1791b BGB betont, dass staatliche Stellen nur dann als Vormünder bestellt werden dürfen, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person verfügbar ist.

Ehrenamtliche Vormünder stammen oft aus dem familiären oder sozialen Umfeld des Kindes. Sie kennen dessen Bedürfnisse, Sorgen und Wünsche besser als ein amtlicher Vormund, der in der Regel mehrere Fälle gleichzeitig betreut.

Ehrenamtliche Vormünder können sich in der Regel intensiver um ein Kind kümmern, da sie meistens nur für ein oder wenige Kinder verantwortlich sind. Amtliche Vormünder hingegen betreuen oft viele Fälle gleichzeitig und können deshalb nicht die gleiche Aufmerksamkeit und Fürsorge bieten.

Ein ehrenamtlicher Vormund, der aus dem sozialen oder familiären Umfeld des Kindes stammt, sorgt für Kontinuität im Leben des Kindes. Diese Stabilität ist für die emotionale und psychologische Entwicklung von Kindern essenziell.

Die UN-Kinderrechtskonvention, der Deutschland beigetreten ist, fordert, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen muss. Eine ehrenamtliche Vormundschaft erfüllt diesen Anspruch oft besser, da die persönliche Beziehung zum Kind das Wohl stärker berücksichtigt.

Amtliche Vormünder, die oft in Jugendämtern oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind, arbeiten innerhalb starrer bürokratischer Strukturen. Entscheidungen dauern länger, und die persönliche Betreuung kommt häufig zu kurz.

Ein amtlicher Vormund ist in erster Linie eine berufliche Kontaktperson und keine vertraute Bezugsperson für das Kind. Diese emotionale Distanz kann das Kind zusätzlich belasten.

Die Jugendämter und Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu suchen und zu fördern, bevor sie eine amtliche Vormundschaft anordnen. Nur wenn keine geeignete Person gefunden wird, darf ein Amt die Vormundschaft übernehmen. Dieses Vorgehen ist nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern dient auch dem Schutz und dem Wohl des Kindes.

Die ehrenamtliche Vormundschaft sollte aus zahlreichen Gründen bevorzugt werden: Sie bietet Nähe, Fürsorge und Stabilität für das Kind und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Rechts. Behörden und Gerichte müssen daher alles daransetzen, geeignete ehrenamtliche Vormünder zu finden, bevor sie eine amtliche Vormundschaft anordnen. Dies entspricht nicht nur den Anforderungen des § 1685 BGB, sondern auch dem grundlegenden Prinzip des Kindeswohls.

 

Vorteile der ehrenamtlichen Vormundschaft

  • Persönliche Bindung und Nähe zum Kind: Ehrenamtliche Vormünder stammen oft aus dem familiären oder sozialen Umfeld des Kindes. Sie kennen dessen Bedürfnisse, Sorgen und Wünsche besser als ein amtlicher Vormund.
  • Individuelle Betreuung: Ehrenamtliche Vormünder können sich intensiver um ein Kind kümmern, da sie meist nur für ein Kind verantwortlich sind.
  • Förderung von Stabilität: Ein ehrenamtlicher Vormund sorgt für Kontinuität im Leben des Kindes und fördert dessen emotionale und psychologische Entwicklung.

 

Nachteile der amtlichen Vormundschaft

  • Bürokratie und Zeitmangel: Amtliche Vormünder arbeiten oft innerhalb starrer Strukturen, was Entscheidungen verzögert.
  • Geringere emotionale Verbindung: Ein amtlicher Vormund ist eine berufliche Kontaktperson, keine vertraute Bezugsperson.

 

Rolle der Behörden

Die Jugendämter und Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu suchen und zu fördern, bevor sie eine amtliche Vormundschaft anordnen. Nur wenn keine geeignete Person gefunden wird, darf ein Amt die Vormundschaft übernehmen. Dieses Vorgehen dient dem Schutz und Wohl des Kindes.

Die ehrenamtliche Vormundschaft bietet Nähe, Fürsorge und Stabilität für das Kind und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Rechts. Behörden und Gerichte müssen daher alles daransetzen, geeignete ehrenamtliche Vormünder zu finden, bevor sie eine amtliche Vormundschaft anordnen.

Folglich ist es unbegreiflich, warum das Jugendamt Lünen die Entfremdung von Kindern forciert und die UN-Kinderrechtskonvention ignoriert. Es soll sogar Fälle gegeben haben, in denen das Jugendamt Lünen Kindern Ritalin verabreichen lassen hat, um die Betroffenen Kinder als behindert einstufen zu könne, damit die Kassen besser klingeln. Wenn das Kind als behindert eingestuft wurde, beantragt das Jugendamt Lünen bei der zuständigen Krankenkasse eine hohe Pfelgestufe, damit die Kassen noch besser klingeln.

So können die Pflegeeltern statt ca. 1000 € Pflegegeld auf über 2 bis sogar 3 Tausend Euro im Monat einstreichen.

Betroffenen Eltern, denen ihr Kind entzogen wurde, wird daher dringend empfohlen, neutrale Stellen einzuschalten, um diese Form von Kindesmissbrauch einzudämmen.

Kinderschutz und Jugendhilfe sollte dem Wohl der Kinder und Jugendlichen dienen und nicht dem Geldbeutel verwerflich geeinter Mitarbeiter des Jugendamtes oder deren Angehöringen.