Job-Center müssen zukünftig die LV-Kündigungen genauer prüfen

Zukünftig sollen die Job-Center also eingehender prüfen ob die Kündigung einer Lebensversicherung im Verhältnis zum Hartz IV-Bezug, der Kündigung der Lebensversicherung und dem Verlust besteht. Bislang waren Verluste von rund 13 % vertretbar. Bei 19 bis 20 % bestanden schon Zweifel.
Job-Center müssen zukünftig die LV-Kündigungen genauer prüfen