Umsteigen leicht gemacht: Mit der neuen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen wieder verstärkt. Ein wichtiger Baustein ist die Wiederaufnahme des Förderschwerpunktes LED-Außen- und –Straßenbeleuchtung. Neu hinzukommt die Bezuschussung von LED-Lichtsignalanlagen. Wie viel der Staat dazugibt, hängt ganz konkret von der Treibhausgaseinsparung ab.
Förderung der Außenbeleuchtung
Bei einer Minderung des CO2-Ausstoßes von 70 Prozent beläuft sich der Fördersatz bei der LED-Außen- und –Straßenbeleuchtung auf 20 Prozent. Wird eine Steuerungs- und Regelungstechnologie (80 Prozent CO2-Minderung) verwendet, werden bis zu 25 Prozent gefördert. Neuerdings auch für Ampeln: Für die Sanierung einer Lichtsignalanlage mit LED können 30 Prozent beantragt werden.
Sanierung der Innenbeleuchtung
Bei der Erneuerung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED sowie in Verbindung mit einer Steuerungs- und Regelungstechnologie können 30 Prozent Förderung gewährt werden. Die Senkung des CO2-Ausstoßes beträgt hier mindestens 50 Prozent.
Erhöhte Förderquote
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, oder Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeitstätten, Sportstätten und Schwimmhallen sanieren, können zudem eine erhöhte Förderquote beantragen.
Die Förderung durch die Kommunalrichtlinie trifft auf große Nachfrage bei den Kommunen: Seit 2008 hat das BMUB im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bereits über 8.000 Projekte in rund 3.000 Kommunen dabei unterstützt, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Weitere Informationen bietet die LED-Leitmarktinitiative und die Website klimaschutz.de.
Anträge auf Zuwendung können beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden.
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