Investoren interessieren sich zunehmend für Genossenschaften

Wertewandel und Trend zur Kooperation forciert neue Kooperationsmodelle

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(NL/9527318253) Was vor einigen Jahren noch undenkbar schien, entwickelt sich zunehmend zur Normalität: Auch größere Investoren entdecken Genossenschaften für attraktive Investments. Das VerbändeNetzwerk MMW hatte deshalb zur Konferenz SmartCoop – Nachhaltig kooperativ investieren eingeladen. Es wurde mehr als nur ein Erfahrungsaustausch und Kennenlernen zwischen den Managern von Kooperations-Unternehmen und Managern von Investment-Kapital. Macht Sinn lautete die signifikante Botschaft beider Gruppen, Fortsetzung fest verabredet.

Die Konferenz in Halle sprengte alle Erwartungen, von allen Seiten! Hatte man im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. eher mit einem allmählichen Gewöhnungsprozess gerechnet, durch den beide – sich bisher eher fremd gegenüber stehende Gruppen gehen würden, entwickelte sich die Arbeitsatmosphäre komplett anders. Skepsis wich sehr schnell Neugier, spätestens als die Vertreter beider Seiten ihre Möglichkeiten und Interessen in kurzen Statements dargelegt hatten.

Die wichtigsten Punkte für die Gruppen der Investoren waren insbesondere die folgenden Faktoren:

a. SICHERHEIT des Investments
b. STABILITÄT des Unternehmens
c. RENDITE des Investments

SICHERHEIT des Investments

Von Seiten der Genossenschaften wurde zunächst verwiesen, dass diese Unternehmensform zu einer der stabilsten Rechtsformen in Deutschland gehört. Mit 0,1% sind Genossenschaft sozusagen die mit weitem Abstand insolvenz-sicherste Unternehmensform. Das hängt nicht zuletzt so ein Vertreter des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes pvdp e.V. – auch damit zusammen, dass Genossenschaften (eG) eine Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Prüfungsverband nachweisen müssen, der regelmäßig und gesetzlich verpflichtend je nach Größe der eG jährlich oder zweijährig jede eG prüft. Diese Prüfung verbindet die Prüfung des wirtschaftlichen Handelns der eG mit laufender Beratung des Unternehmens. Daraus entsteht sozusagen eine Besonderheit bei einer eG, die Betreuungs-Prüfung. Dass Sicherheit von Kooperationen und Genossenschaften am Markt für immer bedeutender eingestuft wird, zeigt das zunehmende Interesse breiter Schichten der Bevölkerung an dieser Unternehmensform.

STABILITÄT des Unternehmens

Die Skepsis, die Investoren gegenüber einer Genossenschaft hegen so ein Vertreter einer größeren Fondsgruppe basiert vor allem darauf, dass Mehrheiten sich nach Köpfen und nicht nach Höhe des beteiligten Kapitals bilden, was zu unkalkulierbaren Mehrheiten führen könne. Außerdem seien Aufsichtsräte jederzeit in der Lage Vorstände (einstweilig) abzulösen.
Frank-Peter Evertz, Vorstand der VARITAS GenoServices eG, der seit Jahren Genossenschaften aufbaut und berät, äußerte Verständnis für diese Haltung und erläuterte: Wir haben bei MMW gerade diese Meinung sehr ernst genommen, weil sie in der Tat zu Irritationen führen kann, vor allem bei größeren Investoren, die bisher mit Aktiengesellschaften oder GmbH zusammengearbeitet haben. Zunächst so Evertz zeigen uns Erfahrungen, dass dies eher Theorie ist, denn ein erfolgreiches Management wird nicht abgelöst, zumal nicht von Teilhabern, die am Erfolg partizipieren. Dennoch sind durch individuell zu gestaltende Satzungsanpassung und Geschäftsordnungen Vorkehrungen zu treffen, dass Irritationen der befürchteten Art Wirklichkeit werden können. Dazu kann z.B. dienen, sog. ordentliche Mitgliedschaften und investierende Mitgliedschaften entsprechend der Geschäftspolitik zu definieren und einzuwerben. Investierende Mitglieder können weder mehr als ¼ der Mitglieder des Aufsichtsrates stellen, noch können diese auf Generalversammlungen Mehrheiten gegen die ordentlichen Mitglieder organisieren. Hiermit wird unternehmerische Kontinuität gewährleistet und zugleich sichergestellt, dass das Management in Funktion bleibt, solange das Unternehmen auf der Erfolgsspur bleibt..

Lothar Kühne (MMW-Vorstand) verwies auf eine weitere wichtige Regelung für die Stabilität einer eG, die Möglichkeit, ein Mindestkapital zu definieren und in der Satzung festzuschreiben. Damit so Kühne wird gesichert verhindert, dass dem Unternehmen überraschend Eigenkapital entzogen werden kann. Man könnte z.B. definieren, dass ein solches Mindestkapital 90 % der gezeichneten Geschäftsanteile ausmachen soll. Entstünde eine Situation, dass ein atypischer EK-Entzug droht, würde diese Grenze maximal einen EK-Verlust von 10% zulassen. Durch Ausnahmenregelungen, für deren Wirksamkeit z.B. Vorstand und Aufsichtsrat satzungsmäßig zuständig gemacht werden können, wären Ausnahmen möglich, sofern dadurch die unternehmerische Stabilität nicht gefährdet wird.

RENDITE des Investments

In seinem Beitrag stellte Gerd K. Schaumann (MMW-Vorstand) zunächst fest, dass nicht jede Genossenschaft für größere Anleger von Interesse sein kann. Dies hängt entscheidend von dem gewählten Förderzweck der eG ab. Umgekehrt gibt es durchaus auch Genossenschaften die keine größeren Anleger aufnehmen würden, weil ihre Geschäftspolitik nicht auf den Ausweis der von dort geforderten höheren Renditen ausgelegt ist. Solche Unternehmen präferieren vielleicht eher Anleger und Märkte mit anderen Wertvorstellungen.
Andererseits so Schaumann weiter – haben Genossenschaften, sofern diese es wollen, einen hohen Grad von Flexibilität auch berechenbar hohe Renditen ausweisen zu können und dies satzungsmäßig und geschäftspolitisch auch so einzurichten. Zu den wichtigsten Gestaltungsarten, um Renditen wirksam werden zu lassen, zählen u.a. die genossenschaftliche Rückvergütung, die Mindestverzinsung des gezeichneten Kapitals, partiarische Darlehen, sowie die steuerlichen Vorteile für unternehmerische Beteiligungen an Genossenschaften.

Neben den Märkten, wie denen der Erneuerbaren Energien, dem Gesundheitssektor, gehobenen Segmenten des Wohnungsbaus oder dem Vorsorgebereich, gibt es auch Spezialmärkte (auch international) in denen Genossenschaften inzwischen nachhaltig gute, und für größere Investoren attraktive Renditen erwirtschaften.

Der Vorstand von MMW sieht angesichts der Zinsentwicklungen am Markt der Lebensversicherungen auch durchaus gute Chancen für die Entwicklung von kooperativ aufgestellten Unternehmen, die in Wettbewerb zu Produkten dieser Branche treten werden.

Abschließend wurde noch über MMW-Maßnahmen berichtet, die dem Entscheidungsinteresse von größeren Investoren entgegenkommen werden. Hierzu zählt z.B. das SmartCoop Gütesiegel und SmartCoop-Watch. Während ein Gütesiegel-Zertifikat zur Zukunftsfähigkeit und Renditefähigkeit Aussagen trifft, handelt es sich bei SmartCoop-Watch um ein besonderes Überwachungssystem, das gezielt großvolumige Investments (z.Z. ab 1,0 Mio. EUR) durch externe Spezialisten begleiten kann.

Um den Kontakt zu größeren Investoren zu verstetigen und zu professionalisieren, hat MMW dies inzwischen als zusätzlichen Dienstleistungsbereich für seine Mitgliedsunternehmen ausgebaut. Hierzu gehört u.a. der Kontakt zu einem sich stetig erweiternden Coop-Investoren-Pool, die Aufbereitung von Projektunterlagen für nachfragende Unternehmen sowie die Durchführung von Gesprächen zur Geschäftsanbahnung. Zeitersparnis und Förderung der Entscheidungsorientierung sind die wichtigsten Aufgaben, von denen beide Seiten profitieren sollen, die Anbieter und Nachfrager von Kapital, sowohl in Form von Eigen-, wie auch Fremdkapital.

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

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