Möglichkeiten des Edelmetallkauf
Die BWF Stiftung bietet die Möglichkeit des Edelmetallerwerbs in einer interessanten Variante. Grund genug einmal genauer hinzuschauen.
Traumrendite gegen Goldnepp; Rede und Antwort stand der erste Vorsitzende Detlef Braumann
Dr. Thomas Schulte:
Was können Sie über die Möglichkeiten des Golderwerbs erzählen?
Braumann von der BWF-Stiftung:
Mit den Gold-Produkten der BWF-Stiftung möchten wir Ihnen innovative und von Anfang bis Ende gut organisierte Möglichkeiten für Ihren Golderwerb anbieten.
Wesentliche Kennzeichen der vorliegenden Gold-Produkte sind strukturierte Kaufmöglichkeiten verschiedenster Laufzeiten und Größenordnung. Damit können Sie maßgeschneidert Ihren Goldkauf auf Jahre planen und selbst bestimmen. Sie können sich für die Einmalanlage ab EUR 2.000,– mit Laufzeiten von 2, 4 oder 8 Jahren entscheiden.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, aus einer Kombination von Einmaleinzahlung in Kombination mit monatlichen Einkaufsbeträgen über die nächsten 10 Jahre nachhaltig einzukaufen. Die monatliche Mindestkaufsumme beträgt nur EUR 25,- und erlaubt auch mit einem
kleinen Budget den Einstieg in den Goldmarkt.
Dr. Schulte:
Welche Garantie können Sie bieten?
Detlef Braumann (BWF-Stiftung):
Die BWF-Stiftung gibt aus ihrer Geschäftsentwicklung eine Rücknahme-Garantie für das Gold. Die BWF-Stiftung ist damit einzigartig und führend auf dem Edelmetallmarkt. ? Zusätzlich beteiligt die BWF-Stiftung den Kunden mit einem Bonus von 25% zusätzlich an den durch den Gold-Kurs-Gewinn erwirtschafteten Ertrag, auf den die Rücknahme-Garantie überschreitenden Ertrag.
Wir laden Sie ein, unsere Erfahrung für Ihren Anlageerfolg zu nutzen.
Dr. Schulte, Thomas:
Wie läuft der Erwerb des Goldes ab?
Braumann:
Der Kunde kauft bei der BWF-Stiftung keine Goldzertifikate oder sonstige an der Börse gehandelten Goldpapiere. Der Kunde erwirbt ausschließlich das Eigentum an Goldbarren mit einer Reinheit von mindestens 995 / 1000 (99,5%). Entsprechend erhält der Kunde nach dem Kauf eine Eigentumsurkunde mit den Angaben des Kaufpreises und der damit erworbenen Menge an Gold.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte:
Können sie verantwortliche Stellen nennen?
BWF-Stiftung äußert hierzu durch Herrn Braumann:
Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (Initiator)
Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (BWF-Stiftung) ist ein Partnerunternehmen der TMS Dienstleistungs GmbH (TMS), Berlin. Die TMS zählt seit vielen Jahren in Deutschland zu den bedeutendsten Groß- & Zwischenhändler auf dem Edelmetallmarkt. Die TMS bezieht aufgrund ihres großen Handelsvolumens ihre Ware direkt über die Gold-Raffinerien. Die TMS unterhält in Berlin einen eigenen und versicherten Hochsicherheitstresor. Da die TMS ausschließlich Händler bedient, und als solche bekannt sind, war es nur eine logische Konsequenz, durch Gründung der BWF-Stiftung, auch den Endkundenmarkt mit innovativen Goldprodukten zu bedienen. Die Produktentwicklung der BWF-Stiftung unterliegt ausschließlicher ihrer eigenen Verantwortung. Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) verwaltet und überwacht den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr und die Mittelverwendung vieler Stiftungen, u.a. die der BWF-Stiftung. Für die BWF-Stiftung werden die Zahlungseingänge und der Kauf der Edelmetalle im gleichen Verhältnis überwacht (Mittelverwendungskontrolle). Zudem gilt der BDT als Geldwäschebeauftragte der BWF-Stiftung. Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln ist u.a. auf dem Gebiet des Stiftungsrechts spezialisiert. Die Kanzlei ist für ihre Entwicklung spezieller Stiftungslösungen bekannt. Sie hat nicht nur die BWF-Stiftung in der Gründung und Konzeption beraten, sondert wickelt auch alle dafür notwendigen steuerlichen Belange der BWF-Stiftung ab.
Frage durch Dr. Schulte:
Welche wesentlichen steuerlichen Grundlagen gibt es?
Detlef Braumanns:
Der Erwerb und der Verkauf von Anlagengold ist von der Umsatzsteuer gem. 25c UStG befreit. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Anlagengold mit einer Reinheit von mind. 995/1000 handelt. Wird das Gold im Privatvermögen gehalten und verkauft, gelten die Regeln des 23 EStG (private Veräußerung). Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als 1 Jahr, dann sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Die BWF-Stiftung selbst ist eine steuerpflichtige Körperschaft gem. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) als auch gewerbesteuerpflichtig gem. GewStG. Die Überwachung erfolgt durch das Finanzamt Berlin für Körperschaften.
Dr. Schulte:
Wie verläuft die Zahlung des Erwerbspreises?
BWF-Stiftung:
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags (Angebotsformular) verpflichtet den Kunden nicht zur Zahlung der im Vertrag angegebenen Kaufsumme. Sollte ein Antrag eingereicht werden, und der Zahlungseingang fehlt, wird die BWF-Stiftung den Makler und/oder den Kunden freundlich auf die noch offene Zahlung hinweisen. Verweigert der Kunde die Zahlung, tritt der Vertrag und damit auch die Provisionierung nicht ein. Gleiches gilt auch bei den monatlichen Kaufpreiszahlungen. Werden diese (auch ohne Vorlage von Gründen) eingestellt, besteht von der BWF-Stiftung kein Forderungsanspruch gegen den Kunden. Der Kunde stockt seinen Goldbestand lediglich nicht mehr weiter auf. Ist der Zahlungspreis eingegangen, erhält der Kunde eine Urkunde über den gezahlten Betrag und der damit für ihn erworbenen Menge an Gold.
Dr. Schulte: Welche Kosten fallen für den Kunden an?
BWF-Stiftung durch Braumanns:
Alle Kosten (Verwaltung, Lagerung, Vertrieb etc.) werden in den Goldverkaufspreis eingearbeitet. Der Goldverkaufspreis ist aktuell immer
auf der Internetseite der BWF-Stiftung (www.bwf-stiftung.de) zu entnehmen. Für den Kunden fallen keine weiteren Kosten des Erwerbs wie z.B. ein Agio oder sonstige Bearbeitungsgebühren an.
Dem Erwerber entstehen Nebenkosten nur bei vorzeitiger Vertragsauflösung in Höhe von einmalig 15 % der bei der BWF-Stiftung eingezahlten Beträge (nicht auf den aktuellen Goldwert).Sieht der gekündigte Vertrag garantierte Rückkaufkurse vor, dann entfallen diese. Eine evtl. gezahlte Startzahlung wird auf die verbleibende Restlaufzeit als Aufwand berechnet.
Dr. Schulte:
Können Sie Angaben über den Initiator und die Rechtsform machen?
Braumans: Ja, natürlich Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung genannt),
Hauptsitz / Verwaltung: Kantstr. 66a, 10627 Berlin
Beratung / Vertrieb: Chaussestr. 10, 10115 Berlin
www.bwf-stiftung.de
Thomas Schulte von Dr. Schulte & Partner:
Erläutern Sie bitte den Begriff „Sondervermögen“.
BWF-Stiftung: Das Gold der Kunden wird bei der BWF-Stiftung nicht als eigenes Vermögen, sondern als das Vermögen der Kunden gehalten, sog. Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ausschließlich Eigentum der Kunden und gehört damit nicht zur Vermögens- und Insolvenzmasse der BWF-Stiftung.
Schulte: Was wird als Sachdarlehen bezeichnet?
Detlef Braumanns:
Der Kunde verleiht sein Gold der BWF-Stiftung. Dies geschieht über eine vom Kunden gezeichnete Laufzeit. Die BWF-Stiftung betreibt damit einen
Zwischenhandel gegenüber anderen Großhändlern. Dadurch werden Überschüsse generiert, die der Sicherung der garantierten Rückkaufkurse dienen.
Dr. Schulte: Vielen Dank für das Gespräch
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
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