Insolvenzverwalter Götz Lautenbach: Hat sich Anton Schlecker strafbar gemacht?

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenhang mit der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet, bei dem die Straftatbestände Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrott im Vordergrund stehen. Nachdem ein Anfangsverdacht durch die Ermittlungsbehörden bestätigt wurde, kam es zu einer weitreichenden Durchsuchungsaktion in 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet.

 

Neben dem Insolvenzverfahren, in dessen Verlauf der Insolvenzverwalter zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Familie Schlecker aufgrund möglicher Weise anfechtbarer Rechtsgeschäfte/Vermögensübertragungen zu prüfen und durchzusetzen hat, sieht sich der Firmengründer nunmehr auch einem weiteren, in seinen Konsequenzen ggfs. weitreichenden Verfahren ausgesetzt. Stellen sich die Gerüchte, wonach der Insolvenzantrag nicht sorgfältig vorbereitet und erst sehr spät in der Krisensituation gestellt worden sein soll, als wahr heraus, so besteht eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass im Vorfeld der Insolvenz nicht nur insolvenzrechtliche, sondern auch strafrechtlicher Vorschriften nicht beachtet wurden.

 

Dazu Insolvenzverwalter Götz Lautenbach: „Die strafrechtlichen Ermittlungen erleichtern die Arbeit des Insolvenzverwalters bei der Suche nach unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen erheblich, da er nunmehr nicht auf die zivilrechtlich Ermittlungsmethoden (Durchsicht der Geschäftsunterlagen und Kontobewegungen, Informationen von Mitarbeitern) beschränkt ist, sondern – allerdings in der Regel erst nach Abschluss der Ermittlungen – auf die von den Strafverfolgern gewonnen Erkenntnisse (insbesondere aus bei Dritten beschlagnahmten Unterlagen; Ermittlung z.B. von im Ausland vorhandenen Vermögenswerten) zurückgreifen kann, um ggfs. bestehende Ansprüche im Interesse der geschädigten Gläubiger durchzusetzen und hierdurch die Insolvenzmasse zu mehren“.

 

Zwar kann Anton Schlecker als Einzelperson in der von ihm gewählten Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden. Jedoch besteht für die ebenfalls von der Insolvenz betroffenen Beteiligungsgesellschaften Ihr Platz GmbH & Co. KG und die Schlecker XL GmbH eine eigenständige Antragsverpflichtung der Geschäftsleitung bei Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne Fortführungsaussichten.

 

Nach dem Zusammenbruch des Schlecker-Imperiums wurden zudem wiederholt Vorwürfe laut, vor Anmeldung der Insolvenz seien Vermögenswerte auf Schleckers Ehefrau oder seine Kinder überschrieben worden. So soll die Logistikgesellschaft LDG Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft mbH noch hohe Gewinne ausgewiesen haben, als die Unternehmenskette schon Verluste schrieb. Deshalb wird laut den Medien der Verdacht geäußert, dass die Familie dem Drogerieunternehmen Geld entzogen und in eine vor dem Zugriff der Gläubiger sichere Gesellschaft verlagert haben könnte. Sollten im Vorfeld der Insolvenz bei drohender bzw. eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Vermögenswerte verheimlicht oder beiseiteschafft worden sein, könnte der Straftatbestand des Bankrotts verwirklicht sein. Dem gleichgestellt ist der Fall, falls Anton Schlecker die Bücher einer Firma nicht oder nicht ausreichend geführt oder aufbewahrt hat.

Im Raum steht zudem ein möglicher Betrugsvorwurf zu Lasten der Gläubiger, die sich – über die tatsächliche Vermögenslage der jeweiligen Unternehmen getäuscht – noch bereit erklärt hatten, Warenlieferungen oder Dienstleistungen für Schlecker zu erbringen, auf deren Bezahlung sie nun im Ergebnis nicht mehr hoffen können. Auch werden die Ermittlungsbehörden prüfen, ob eine Untreue begangen wurde. Diese kann vorliegen, sollte die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften Firmenvermögen unter Wert verkauft haben, so dass nicht der marktgerechte Gegenwert erzielt worden ist. In diesem Fall wäre die anvertraute Macht missbraucht und die Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens verletzt.

Über das Unternehmen:

 

Insolvenzverwalter Götz Lautenbach ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

 

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.

 

Seit 1992 ist Götz Lautenbach als Rechtsanwalt zugelassen und kann auf eine 20jährige Berufserfahrung zurückgreifen. Das Tätigkeitsgebiet umfasst Insolvenzrecht, Sanierungsberatung und Restrukturierung.

 

Die Kanzlei korrespondiert in Deutsch und Englisch.

 

Götz Lautenbach ist unteren anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.

 

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Götz Lautenbach Insolvenzverwaltung
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