Sogar bei Vergleich mit Teilverzicht besteht für Gläubiger Gefahr der Insolvenzanfechtung und Rückzahlungspflicht-Insolvenzrecht Dresden
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden
Vereinbarungen zwischen späterem Insolvenzschuldner und Gläubiger auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes können den nach § 133 InsO für die Insolvenzanfechtung erforderlichen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners entfallen lassen. (BGH, Urteil vom 08.12.2011, Az. IX ZR 156/09).
Sachverhalt Insolvenzsrecht Dresden
Fa. S. erhält von Bank B Kredit in Höhe vom 2,3 Mio. Ende 2003 gerät Fa. S. in wirtschaftliche Krise. Am 15.04.2004 schließen Fa. S. und Bank B einen Vergleich: „Mit Zahlung EUR 400.000,00 wird Rest erlassen. Fa. S. darf mit anderen Banken keine höhere Quote aushandeln.“ Der Kredit war noch nicht gekündigt!
Am 20.04.2004 zahlt Fa. S EUR 400.000,00 an Bank B. Am 08.11.2004 stellt Fa. S dann doch Insolvenzantrag. Am 03.01.2005 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter I verlangt nach Anfechtung die EUR 400.000,00 zurück. Die Klage hat Erfolg.
Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden
§ 133 Abs. 1 InsO verlangt zunächst, dass der Schuldner (Fa. S) mit dem Vorsatz handelt (Abschluss Vergleich), seine (anderen) Gläubiger zu benachteiligen. Dieser Vorsatz kann zumeist nur aus objektiven Fakten hergeleitet werden. Bei Vorliegen einer inkongruenten Deckung (Gläubiger hat an sich keinen Anspruch) ist dies ein erhebliches Beweisanzeichen für Vorsatz. Vorliegend war der Kredit noch nicht gekündigt. Erst der Vergleich begründete die Zahlungspflicht. Die Beweisanzeichen für den Vorsatz können allerding zurücktreten, wenn das Handeln des Schuldners nicht vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz getragen und anfechtungsrechtlich unbedenklich war. Dies kann bei einem Sanierungskonzept der Fall sein, etwa zur Beschaffung neuer Liquidität. Dazu fehlte vorliegend hinreichender Sachvortrag.
Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden
„Für Gläubiger bestehen erhebliche Anfechtungsrisiken für Vereinbarungen mit Schuldnern in der Krise. Vorliegend wurde Bank B sogar für ihre Entgegenkommen „bestraft“. Der sicherste Weg der maximalen Forderungsrealisierung ist die Zwangsvollstreckung. “ – so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden
Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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