Neues Internetportal informiert über Sanierung unter Insolvenzschutz
Bonn, August 2013. Eine Insolvenz muss nicht mehr zwingend das Aus für ein Unternehmen bedeuten. Das neue Insolvenzrecht (ESUG) bietet die Möglichkeit einer Sanierung unter Insolvenzschutz. Was dies genau bedeutet, kann man auf dem neuen Internetauftritt des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) nachlesen. Nutzer bekommen nicht nur einen ersten Einblick in das sog. Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung, sondern können auch direkt Hilfe über das DIAI anfordern.
Einen schnellen Einstieg in das Thema ermöglichen verschiedene aktuelle Praxisbeispiele auf der Website. Die dargestellten Fälle von erfolgreichen Sanierungen werden, mit Augenmerk auf die Umsetzung des neuen Rechts, ausführlich beschrieben. Zusätzliche Informationen zur Auswahl eines geeigneten Beraters, häufig gestellte Fragen, Grundsatzinformationen und eine kostenlose Hotline runden das Portfolio ab.
„In Deutschland ist das Wort „Insolvenz“ stigmatisiert – wir wollen hier Aufklärungsarbeit leisten. Eine Insolvenz, die strategisch angegangen wird, kann ein Instrument zur Sanierung sein. Angeschlagene Firmen genießen mit dem neuen Insolvenzrecht nach dem ESUG deutlich verbesserte Möglichkeiten, wieder auf Kurs zu kommen – zum Beispiel durch ein gelockertes Recht zur Lösung von langfristigen Verträgen, aber auch im Kündigungsrecht“, so Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstand des DIAI.
Das DIAI beteiligt sich mit eigenen Vorschlägen an der Weiterentwicklung des Insolvenzrechts. Professoren des Instituts nehmen regelmäßig als Sachverständige an Gesetzgebungsverfahren teil. Sie entwickeln Vorschläge für den Gesetzgeber und arbeiten an einem positiven Imagewechsel der Insolvenz. Auch hierüber findet man auf der Website alle Informationen. Die Seite ist unter folgender Adresse zu finden: www.diai.org
Das Institut für angewandtes Insolvenzrecht, das vornehmlich aus Hochschulprofessoren besteht, war maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum neuen Insolvenzrecht (ESUG) beteiligt. Neben der Politikberatung gibt das DIAI regelmäßig Unternehmern erste Ratschläge bei drohender Zahlungsunfähigkeit und vermittelt zertifizierte und speziell qualifizierte Sanierungsberater. Weitere Infos findet man unter: www.diai.org .
Kontakt
Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Prof. Dr. Haarmeyer
Josef-Rovan-Allee 2
53424 Remagen
02233/96341-0
info@diai.org
http://www.diai.org
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Prof. Dr. Hans Scheurer
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