Inhalte einer Vollmacht

Zu den sicher schwersten Aufgaben gehört die genaue Bezeichnung der Tätigkeiten, für die der Vollmachtgeber einen Dritten bevollmächtigt. Die Daten von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer gehören bei einer Vollmacht in den oberen Teil. Danach kommt der Inhalt, der beschreibt, was der Bevollmächtigte tun darf. Dies ist der Inhalt einer Vollmacht, der unmissverständlich, präzise und detailliert zu beschreiben ist.
Zwar ist die Aufforderung an einen Dritten, die Haustüre zu öffnen, auch eine Vollmacht, doch hier passiert nichts anderes, als dass der Dritte die Haustüre öffnet. Anders sieht es aus, wenn der Vollmachtgeber einen Dritten bevollmächtigt, Geld von seinem Konto abzuheben. Bei der Formulierung „Herr XY darf von meinem Konto Geld abheben“ sagt der Bank, dass der Bevollmächtigte, wann immer er will, Geld vom Konto des Vollmachtgebers ohne Begrenzung der Höhe des Betrages abheben kann. Damit kann das Konto des Vollmachtgebers schnell leergeräumt sein. Bei einer Bankvollmacht sind Details wichtig. Schreibt der Vollmachtgeber „Herr XY darf von meinem Konto Nr. 0000 einmalig den Betrag von EURO 100 abheben“, muss der Bevollmächtige für jede weitere Abhebung vom Konto des Vollmachtgebers eine neue Vollmacht vorlegen.
Unbedingt zu vermeiden ist die Bezeichnung „Generalvollmacht“; auch dann, wenn in der Vollmacht Ausnahmen beschrieben werden. Die Formulierung, dass der Bevollmächtigte monatlich nicht mehr als einen bestimmten Betrag abheben darf, schränkt die Bargeldabhebung ein. Nicht eingeschränkt ist dagegen der Umgang mit Kreditkarte, Bankkarte, Lastschriftverfahren und Überweisungen. Will der Bevollmächtigte eine solche Vollmacht missbrauchen, überweist er vom Konto des Vollmachtgebers Beträge auf sein Konto. Nach dem Inhalt der Vollmacht ist ihm diese Transaktion erlaubt. Eine detaillierte Beschreibung hätte den Vollmachtgeber vor Verlusten geschützt.