In die private Krankenversicherung wechseln, aber wie?

Das Jahr nähert sich seinem Ende. Für viele Versicherte ist das die Phase in der sie sich um eine neue Versicherung bemühen. Auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen stellt sich nun die Frage „wechseln oder nicht“.  Deswegen ist der folgende Text für alle die sich nicht ganz sicher sind, ob sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können oder sollen.

Nicht ohne einen Berater

Zunächst einmal sei erwähnt, dass jeder der einen PKV Wechsel in  Angriff nimmt, um einen Berater nicht herumkommt. Es können auch von seriösen Testinstituten keine pauschalen Aussagen dazu getroffen werden, welcher Tarif in der eigenen persönlichen Situation der Beste ist. Wie sie nun an einen Berater kommen ist ihnen selbst überlassen. Sei es über die Empfehlung eines Bekannten oder über eines der unzähligen Portale, das einen an einen solchen vermittelt, wobei hier definitiv auf die Seriosität der Seite geachtet werden muss.

Wer sich noch nicht sicher ist, ob er von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln sollte oder vielleicht sogar wieder zurück, der kann nochmal die beiden Systeme miteinander vergleichen. Dazu hier mehr.

Wer darf wechseln

Selbständige, dazu zählen auch die Freiberufler, und Beamte können relativ problemlos wechseln. Studenten, die den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung planen, haben zwar auch die Wahl müssen diese aber zum Beginn ihres Studiums treffen. Lediglich Angestellte müssen mit ihrem Gehalt ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, die bei 50.850 Euro Jahresgehalt liegt (Stand 2012; vorläufige Grenze 2013: 52.200 Euro).

Hürden auf dem Weg zum Wechsel in die PKV

Beim Wechsel von GKV zu PKV müssen sie mit einer Gesundheitsprüfung rechnen, da die Beiträge bei Privatversicherten nicht einkommensabhängig sind, sondern sich nach Beruf, Alter und eben der momentanen Gesundheit richten. Möchte bzw. kann man erst sehr spät in die PKV einsteigen und hat einige Einträge in seiner Krankheitsakte, ist der Wechsel unter Umständen kostspielig oder man wird sogar von der Versicherungsgesellschaft angelehnt.

Eine Kündigung ist zudem auch erst möglich, wenn ihr neuer Versicherer den Wechsel in die private Krankenversicherung bestätigt. Diesen ‚Neuversicherungsnachweis‘ müssen sie dann bei der Kündigung ihrem bisherigen Anbieter vorlegen. Eine Kündigung ohne diesen Nachweis kann sonst später zu Forderungen ihres ehemaligen Versicherers führen.

Kontakt:
finanzen.de AG
Oliver Sünwoldt
Schlesische Str. 29-30
10997 Berlin

pkv-org@gmx.de
www.private-krankenkassen.org

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