DUO informiert über den Ferienjob als Einstieg in die Prospektverteilung
Alfeld, den 21. Juni 2012 – „Noch bevor die Schulferien in Niedersachsen beginnen, informieren wir darüber, wie man sich mit dem Verteilen von Prospekten sein Taschengeld aufbessern kann“, gibt die Geschäftsleitung der DUO Werbe- und Vertriebsservice GmbH mit Sitz in Alfeld bekannt. Das Austragen von Prospekten und Anzeigenblättern ist der ideale Nebenjob für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren. „Der perfekte Einstieg ist als Mitglied in der „Feriengruppe“. Hier kann die schulfreie Zeit zum „bezahlten Ausprobieren“ genutzt werden,“ so die Ansprechpartnerin bei DUO für die Neuzugänge, Annika Kunz. In einer Gruppe von 2 bis 4 Leuten erlernt man schnell, worauf es ankommt, und so ist es kein weiter Weg vom Ferienjob zum Nebenjob. Mit der Erfahrung aus dem „Probelauf“ bekommt man sein eigenes Gebiet direkt am Wohnort zugewiesen und kann so jeden Monat sein Taschengeld aufbessern.
Um möglichst viele Schüler in ganz Niedersachsen über die Feriengruppe zu informieren, plant DUO einen Infoflyer, der auf der Homepage in Kürze als Download bereitstehen wird sowie die Verteilung des Flyers im Einzugsgebiet Hannover, Braunschweig, Wolfsburg und Hildesheim. Der Flyer soll Schülern und ihren Eltern eine Vorstellung von der Tätigkeit als Prospektverteiler vermitteln. Damit können sie besser beurteilen, ob eine solche Tätigkeit für sie in Frage kommt. „Vieles spricht dafür, mit dem Verteilen von Prospekten und Anzeigenblättern sein erstes eigenes Geld zu verdienen,“ so Annika Kunz. Da meistens am eigenen Wohnort verteilt wird, kann – ohne große Fahrtkosten zu verursachen oder Zeit zu verlieren – direkt vor der eigenen Haustür mit der Arbeit begonnen werden. Zudem bietet der Job Bewegung an frischer Luft, ein lukratives Taschengeld und eine relativ flexible Zeiteinteilung. Die Bezahlung erfolgt monatlich und ein Zusatzverdienst als Springer ist möglich. Verantwortungsbewusstsein und Pflichtbewusstsein werden durch den Job als Verteiler entwickelt oder gestärkt, „man lernt daher was fürs Leben.“
Oft stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen mitgebracht werden müssen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens 13 Jahre alt sein müssen und bei dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung einreichen müssen. Diese bekommen auch schon 13jährige Schüler beim zuständigen Finanzamt.
Wer noch Fragen zum Neben- oder Ferienjob bei DUO hat, kann sich ab sofort über die kostenlose DUO-Info-Hotline informieren: 08 00-88 404 88.
DUO bietet seit fast 30 Jahren regionale und bundesweite Verteilaktionen, die sowohl selektiv als auch flächendeckend durchgeführt werden. Durch den Einsatz von Geomarketingsystemen und neuen Medien können potenzielle Verbraucher zudem gezielt angesprochen werden.
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