Im Februar bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: ‚Die IP‘ mit RA Guido Hettinger

Zum Auftakt der Seminarreihe gibt RA Guido Hettinger (Kanzlei Brehm & v. Moers) einen systematischen Überblick über die urhebervertragsrechtlichen Grundlagen bei der Entwicklung von Games.

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Frankfurt am Main, 9. Februar 2012 – Nicht selten ist die Intellectual Property (kurz: ‚IP‘), also das geistige Eigentum an einem Spiel und seinen technologischen und gestalterischen Bestandteilen, Gegenstand hitziger Verhandlungsführung oder sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Entwicklern und Publishern. Was aber genau gehört zur ‚IP‘ eines Spiels? Aus welchen Rechtspositionen setzt sie sich zusammen? Wie kann ein Entwickler diese erwerben und ist die Idee oder die Fabel eines Spiels überhaupt schutzfähig? Wem gehören die Rechte für Sequels oder der Titel eines Spiels? Diese und weitere Fragestellungen sind Gegenstand der Auftaktveranstaltung des diesjährigen Zyklus von GAMEplaces BUSINESS & LEGAL, die am 23. Februar 2012 in der IHK Frankfurt am Main stattfindet.

Mit seinem systematischen Überblick über die urheber- und medienrechtlichen Grundlagen bei der Entwicklung von Games will Guido Hettinger ein Bewusstsein für den Themenkomplex Intellectual Property schaffen: „Es ist wichtig, Entwicklern und Publishern das notwendige Know-how für den Umgang mit potenziellen juristischen Fallstricken an die Hand zu geben, indem man ihnen die rechtlichen Grundlagen ihres Geschäfts nahebringt“, so Hettinger.
Da diese auch die ökonomische Basis für die Erstellung und den Vertrieb von Spielen bilden, beleuchtet er die Thematik sowohl unter juristischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Bei Letzteren geht es vor allem um die Frage, wer berechtigt ist, Sequels oder Ad-Ons, also Nachfolge- oder Zusatzprodukte erfolgreicher Spiele zu entwickeln und herauszubringen. In juristischer Hinsicht sind in erster Linie Fragen der ordnungsgemäßen Lizenzierung relevant, die der internationalen Vermarktung eines Spiels vorangehen müssen: Wie können Entwickler einen solchen Schutz aller in einem Spiel verkörperten urheberrechtlichen Nutzungsrechte sicherstellen? Welche sonstigen Rechtspositionen Dritter und weiterer an der Entwicklung Beteiligter gilt es zu berücksichtigen?

Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber- und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Seit 1997 berät er Mandanten aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie. Neben dem Filmrecht ist er vor allem in der Beratung und Vertragsgestaltung für Games-, Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen digitale Dis-tribution und im E-Commerce tätig. Guido Hettinger hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht. Er ist Vorstandsmitglied der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie Mitglied des gamearea-FRM e.V.

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: ‚Die IP‘ mit RA Guido Hettinger
Termin: Donnerstag, 23.2.2012
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main (Raum Fortuna), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung auf http://www.gameplaces.de erforderlich.

Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der Branchenvereinigung gamearea-FRM e.V. Mit der im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik ‚Games & Gaming‘ sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces 2007 durch die eintägige Fachkonferenz ‚GAMEplaces International‘. 2008 kam mit GAMEplaces BUSINESS & LEGAL eine weitere hinzu. GAMEplaces wird von Hessen-IT unterstützt; Partner der Business-Frühstücksreihe ist außerdem die IHK Frankfurt am Main. Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf http://www.gameplaces.de.

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