IG-Metall-Chef Huber fordert „Krisenmodus“ bei Kurzarbeit

Nach der Einführung von Kurzarbeit bei ThyssenKrupp und Opel hat der IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber die Bundesregierung aufgefordert, die Kurzarbeiter-Regelungen zu lockern. „Wir müssen vorbereitet sein, ohne eine Krise herbeireden zu wollen. Dazu ist Kurzarbeit ein zentrales Instrument und sollte in den Krisenmodus geschaltet werden. Hier ist die Bundesregierung gefordert“, sagte Huber der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagausgabe).

Huber zufolge steht die deutsche Wirtschaft zwar noch „relativ stabil“ da, die wirtschaftlichen Risiken nähmen jedoch zu. Auch Michael Stahl, Geschäftsführer und Chefvolkswirt des Metallarbeitgeberverbands Gesamtmetall, erwartet von der Regierung, die großzügige Kurzarbeiter-Regelung aus der jüngsten Krise wieder einzuführen, sollte sich die Situation zuspitzen. Noch stünden die kürzlich gemeldeten Fälle von Kurzarbeit in der Metall- und Elektroindustrie nicht für eine Beschäftigungskrise insgesamt. Der Maschinenbau insgesamt zum Beispiel meldet per Ende April rund 15.000 Kurzarbeiter, in der Elektroindustrie sind es insgesamt knapp 11.000. „Die Unsicherheit ist jedoch gewachsen, und ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone beispielsweise würde die Lage grundlegend ändern“, sagte Stahl der „Welt“. Auch er sieht die Politik in der Pflicht. „Für den Fall einer tiefer gehenden Krise gilt die Zusage der Politik, die Kurzarbeits-Regelungen der Jahre 2009/10 umgehend wieder einzuführen.“ Zuvor hatte bereits der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Olaf Scholz die Wiedereinführung der Kurzarbeitsregelung gefordert, die 2009 von Union und SPD zur Linderung der Wirtschaftskrise beschlossen worden war. „Wir müssen vorbereitet sein. Die schwarz-gelbe Regierung hat einen Fehler gemacht, als sie die Kurzarbeitsregelung der großen Koalition außer Kraft gesetzt hat“, sagte der Hamburger Regierungschef der in Berlin erscheinenden „Welt am Sonntag“ (E-Tag: 26. Juli 2012). „Die Kanzlerin und ihre Arbeitsministerin wären gut beraten, diese Entscheidung jetzt rückgängig zu machen.“ 2009 durfte Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate ausgezahlt werden. Diese Regelung wurde damals von zahlreichen Unternehmen genutzt und verhinderte eine Entlassungswelle im Zuge der Weltwirtschaftskrise. Im Frühjahr 2012 allerdings wurde diese Regelung wieder zurückgenommen – gegen den Widerstand von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Seither ist die Zulagenzahlung auf sechs Monate begrenzt. Das Bundesarbeitsministerium aber hat die Möglichkeit, per Verordnung den Bezugszeitraum auf bis zu zwei Jahre zu verlängern.