Hundehalter aufgepasst, Ihre Private Haftpflichtversicherung haftet nicht (!) für Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, hier ist eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung von Nöten.
Jeder Hund hat Instinkte, auch ein im Grunde sehr braves, ruhiges Tier kann einen Schaden verursachen, und sei es beim unerwarteten Laufen auf die Straße. Die Hundehaftpflicht leistet in denjenigen Fällen Schadenersatz, in denen der Halter gesetzlich zur Haftung verpflichtet ist. Das betrifft gleichermaßen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da es zwischen den Versicherern große Preis- und Leistungsunterschiede gibt, lohnt sich in jedem Fall der kostenlose Hundehaftpflichtversicherung Vergleich im Internet siehe: Hundehaftpflichtversicherung Vergleich.
Mögliche Schäden
Personenschäden sind das Verletzen einer anderen Person durch einen Angriff des Hundes (unmittelbare Schäden), aber auch Schäden, die etwa durch einen Autounfall entstehen können, den der Hund verursacht hat (mittelbare Schäden). Zu den Sachschäden wird neben der tatsächlichen Sachbeschädigung im herkömmlichen Sinne auch das Verletzen anderer Tiere gezählt. Vermögensschäden können infolge von Personen- oder Sachschäden auftreten (unechte Vermögensschäden), aber auch durch das Verbellen der Kundschaft eines Geschäftes ohne jede Sachbeschädigung oder das Aufhalten des Straßenverkehrs (echte Vermögensschäden). In allen Fällen leistet die Versicherung, wobei der Hundehaftpflichtversicherung Vergleich aufzeigt, wie hoch die Deckungssummen ausfallen und welche Schäden effektiv eingeschlossen sind, beispielsweise auch Mietsachschäden bei einem Aufenthalt im Hotel oder in einer Ferienwohnung. Insbesondere bei Personenschäden können die Kosten sehr hoch werden, wenn über Arzt- und Krankenhauskosten hinaus ein Todesfall oder Invalidität zu beklagen sind, gehen sie in die Millionenhöhe. Die Versicherung steht sowohl für eine mögliche Rentenzahlung an das Opfer, eine Hinterbliebenenversorgung als auch für Einkommensverluste ein. Die Deckungssumme sollte daher hoch gewählt werden, der Prämienunterschied zur niedrigen Deckung ist sehr gering.
Haftungsfragen
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt im § 843 die unbegrenzte private Haftpflicht eindeutig fest, das bedeutet, ein jeder haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen für einen entstandenen Schaden. Ob der Briefträger gebissen oder der Teppich des Nachbarn durch Ihren Hund ruiniert wird, Sie stehen in jedem Fall dafür ein. Daher kann keinem Hundehalter geraten werden, auf eine Hundehaftpflichtversicherung zu verzichten. Erst recht betrifft das die Besitzer sogenannter Listenhunde, im Volksmund als Kampfhunde bezeichnet. Für diese ist die Hundehaftpflichtversicherung inzwischen in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelungen fallen sehr differenziert aus, da auch unterschiedliche Listen über diese Hunde existieren und politisch die Anerkennung der Listen umstritten ist. Einige wenige Versicherer schließen die Versicherung dieser Hunde aus, das sind jedoch Ausnahmen. Wer einen solchen Hund anschafft, der wahrscheinlich auf einer der entsprechenden Listen steht, muss sich unbedingt über die Gesetzeslage in seinem Bundesland informieren. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist aber auch ohne gesetzliche Vorgabe für solche Hunde ein Muss.
Die Hundehaftpflichtversicherung wirkt darüber hinaus wie eine passive Rechtsschutzversicherung, da sie auch unberechtigte Forderungen vom Besitzer abwehrt. Diese werden schnell erhoben, auch aus diesem Grund sollte die Versicherung in jedem Fall abgeschlossen werden. Selbst das Bellen kann zu Schadenersatzforderungen führen.
Worauf achten beim Hundehaftpflichtversicherung Vergleich?
Zunächst werden unterschiedliche Deckungssummen angeboten, die Tarife unterscheiden sich, aber auch die Versicherungsbedingungen im Einzelnen. So erhalten bei einigen Versicherern sowohl Hund als auch Herrchen ab einem bestimmten Lebensalter großzügigen Rabatt, weil die Versicherer (zu Recht) davon ausgehen, dass das Alter weise und abgeklärt macht. Aber auch der Leinenzwang, der ungewollte Deckakt, ein Fremdhüterrisiko oder Mietsachschäden sind Punkte, bei denen sich die Gesellschaften zum Teil deutlich unterscheiden. Die größte preisliche Differenzierungsmöglichkeit ergibt sich für den Halter durch den Abschluss einer Selbstbeteiligung. Wenn ein Hund gelegentlich kleine Schäden verursacht und die Selbstbeteiligung stets höher liegt, bringt die Versicherung vielleicht nicht so viel. Bei zu vielen voll versicherten kleinen Schäden würde der Versicherer allerdings irgendwann kündigen.
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Klaus Brüggemann
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