Hundehaftpflichtversicherung: Thüringen verpflichtet Hundehalter

Immer mehr Bundesländer ändern gegenwärtig ihre Hundegesetze. Inhalt ist u. a. die Hundehaftpflichtversicherung. Diese soll nun flächendeckend zur Pflichtversicherung werden.

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So ein treuer Blick, ihn kann kein Wässerchen trüben. Zur Sicherheit hat Herrchen für ihn eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Nun ist es auch in Thüringen so weit: Hundehalter müssen für ihre Vierbeiner, egal welche Rasse, eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen. Damit folgt das Land Thüringen anderen Ländern, die bereits in der Vergangenheit die Hundegesetze novelliert haben und in denen die Hundehaftpflichtversicherung Inhalt ist.

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In den vergangenen Jahren wurde in den Medien von Beißattacken, denen vielfach Kinder tödlich zum Opfer gefallen sind. Die Hundehaftpflichtversicherung dient dazu, die Ansprüche der Eltern gegen den betreffenden Hundehalter zu befriedigen. Aber nicht nur die medienwirksamen Beißattacken sind der Grund für die Aufnahme der Hundehaftpflichtversicherung, auch viele kleine Sachschäden sorgen für Ärger bei den Geschädigten, wenn sie auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Jochen Winter musste seiner Hundehaftpflichtversicherung vor kurzer Zeit einen Sachschaden melden. Seine Hundedame hat bei einem Besuch des Nachbarn unter dem Tisch eine Urinpfütze hinterlassen. Ärgerlich war, dass die Hinterlassenschaft erst am folgenden Tag bemerkt wurde. So ist der Urin in den Parkettboden eingezogen und hat dunkle Flecken hinterlassen. An diesen Stellen muss der Nachbar den Boden natürlich austauschen lassen. Und für die Kosten ist natürlich Herr Winter verantwortlich zu machen, denn der Schaden ging von seiner Hündin aus.

Auch Anja Peters muss sich nun mit ihrer Hundehaftpflichtversicherung in Verbindung setzen. Ihr Hund hat es beim Spieltrieb im gemeinschaftlichen Garten zu wild getrieben. Die Nachbarin Sandra Kohler befand sich ebenfalls im Garten, als ihre Katze zu ihr gelaufen kam. Das bemerkte der Hund von Frau Peters und wollte stürzte sich dabei auf Frau Kohler. Zwar hat er nicht gebissen oder gekratzt, er wollte nur mal spielen, aber mit seinem Gewicht von rund 40 Kilo hat er die Nachbarin zu Boden gestreckt. Ärgerlich für Frau Kohler: Gerade vor einem Monat wurde sie nach einem Bandscheibenvorfall aus der Klinik entlassen. Nun setzen die Schmerzen erneut ein und Frau Kohler muss sich auf eine weitere Behandlung gefasst machen.

Hier ist der Spieltrieb zu einem Fall für Hundehaftpflichtversicherung geworden. Die Kosten werden hoch ausfallen, da Frau Kohler als Geschädigte nun auch Schmerzensgeld und Lohnausfall gegenüber Frau Peters einfordern kann. Nicht zuletzt wird die Krankenkasse von Frau Kohler prüfen, inwieweit der Hund von Frau Peters die nun erneut erforderliche Behandlung mit verschuldet hat.

Trotzdem Hunde zu den beliebtesten Tieren in Deutschland gehören, muss ständig von einer Gefahr durch den Hund ausgegangen werden. Der Spieltrieb und der Jagdinstinkt sind immer vorhanden und führen zu manch einer gefährlichen Schadenssituation. Was für manchen Hundehalter eben nur als Spiel verstanden wird, ist für einen Geschädigten z. B. nach einer zerrissenen Jacke oder einem Sturz bitterer Ernst. Und da kommt die Hundehaftpflichtversicherung ins Spiel, die die Ansprüche der Geschädigten Befriedigen soll. Denn ohne Versicherungsschutz wird es für den Hundehalter teuer.

Bildquelle: Regina Kaute, www.pixelio.de

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