Die gesetzliche Verankerung der Hundehaftpflichtversicherung in den Hundegesetzen variiert von Bundesland zu Bundesland. Besser wäre eine einheitliche Lösung durch den Bund.
Am vergangenen Montag kam es Riedenburg (Bayern) erneut zu einer Hundeattacke, bei der ein 11-jähriges Mädchen verletzt wurde. Das Kind war mit ihrem Hund Gassi gegangen, als drei Hunde, die anscheinend ausgebüxt waren, sie und den kleinen Hund angriffen. Bei dem Abwehrversuch zog sich das Mädchen Handverletzungen durch Hundebisse zu. Der Halter der Hunde konnte seine Tiere einfangen und das Mädchen nach Hause bringen.
Mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist nun zu rechnen, ebenso mit Schmerzensgeldforderungen durch die Eltern des Kindes. Die Hundehaftpflichtversicherung dient dazu, den Hundehalter gegen solche Forderungen finanziell zu schützen und die Ansprüche der Geschädigten zu befriedigen. In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht für Hundehalter.
Erst Ende Februar wurde in Sigmaringen (Baden-Württemberg) eine Hundehalterin zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro durch das zuständige Amtsgericht verurteilt. Ihre Hunde hatten eine Spaziergängerin mit ihrem Hund angegriffen, die betroffene Hundehalterin sowie ihr Vierbeiner wurden dabei verletzt. Schlimm für die Geschädigte: Sie befindet sich bis heute noch in therapeutischer Behandlung, um die Bilder des Vorfalls zu verarbeiten.
Während in einigen Bundesländern die Hundegesetze bereits verschärft wurden, laufen in Hessen und Berlin die Diskussionen um die bestehenden Hundegesetze. Fest steht: Man will die Hundehalter stärker in die Pflicht nehmen. Dazu gehört auch die Einführung eines Hundeführerscheins. Auch der Opferschutz soll durch die Hundehaftpflichtversicherung verbessert werden. In Berlin besteht schon seit 2010 die generelle Nachweispflicht über die Hundehaftpflichtversicherung. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich einige der Vorfälle ereignen, wo die Hundehalter keine Kontrolle über ihre Tiere ausüben konnten. Entweder waren die Hunde nicht angeleint oder sie sind vom eingefriedeten Grundstück ausgebüxt.
Ein Bestandteil der zu überarbeitenden Hundegesetze in Hessen ist sicherlich auch die Verankerung der Hundehaftpflichtversicherung. Denn Opferschutz ist dringend notwendig. Bei vielen Beißattacken haben die Betroffenen entweder langfristig unter den erlittenen Verletzungen zu leiden oder sie müssen therapeutisch behandelt werden, und das traumatische Erlebnis verdauen zu können.
Diskussionen verschiedener Verbände, u. a. aus dem Bereich Tierschutz und Kinderschutz machen unmissverständlich deutlich, dass eine gesetzliche Neuregelung unbedingt kommen muss. Die Rassenliste, in der Kampfhunde oder gefährliche Hunderassen aufgeführt werden, soll abgeschafft werden, da sich rund ein Drittel aller Beißattacken von Mischlingen ausgehen, die gar nicht in der Rassenliste geführt werden. Die Grünen möchten im Berliner Abgeordnetenhaus auf eine schnelle Lösung drängen, Sprecher von CDU und SPD sind der Meinung, dass sich die Lage durch Maulkorb- und Leinenzwang etwas verbessert hat.
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