Das Inkasso ist ein Begriff, der vielen Menschen gleich einer Horrorvorstellung
angstvolle Schauer über den Rücken zu jagen vermag. Wenngleich rabiate
Methoden und Drohungen seitens unseriöser Unternehmen, die oft noch nicht
einmal die benötigte Genehmigungen besitzen, immer wieder die Runde machen,
ist der Einzug von Forderungen durch externe Inkasso-Dienstleister ein wichtiger
Bereich in der heutigen Marktwirtschaft.
Wenn die Zahlungsmoral zu wünschen übrig lässt
Spätestens wenn sich die Wirtschaftlage zu verschlechtern beginnt, verschlechtert
sich damit zugleich auch die Zahlungsmoral der Kunden. So treiben Inkassounternehmen
in Deutschland jährlich mehrere Millionen Euro an Außenständen
ein und tragen damit zu einem erheblichen Teil zur Erhaltung der Liquidität
in allen Branchen bei. Obwohl die meisten Inkassounternehmen, die in Deutschland
tätig sind, sowohl über die benötigte gerichtliche Erlaubnis
zur Tätigkeitsausübung verfügen, als sich auch legaler Methoden
im Rahmen des Forderungseinzugs bedienen, lässt der Ruf der Eintreiber
von Forderungen durchaus zu wünschen übrig. Dennoch ist der Erhalt
von Post von einem Inkasso-Unternehmen für den Schuldner kein Grund zur
Panik. Die erste Kontaktaufnahme seitens des Inkassobüros, das für
einen Gläubiger die Forderungen einzieht, erfolgt in Briefform. In diesem
Schreiben werden die einzelnen Forderungen durch den Inkasso-Dienst erläutert
und es wird um eine schnelle Zahlung gebeten. Nun muss der Schuldner reagieren.
Begleicht er die Forderungen, ist der Vorgang beendet. Reagiert er nicht, wird
er nach einer entsprechenden Frist erneut von dem Inkasso-Unternehmen kontaktiert
werden.
In vielen Fällen ist eine komplette Zahlung durch den Schuldner nicht
möglich. Um dennoch den Einzug der Forderungen zum Erfolg zu führen,
bieten viele Inkasso-Unternehmen auch die Möglichkeit der Ratenzahlung
an. Auch die Anwaltskanzlei Straubinger & Banse stellt die Begleichung durch
die Ratenzahlung zur Verfügung. Ist der Gläubiger einverstanden, erstellt
die Kanzlei als moderner Dienstleister Tilgungspläne, die sowohl die entsprechenden
Forderungen, als auch die entstandenen Verzugszinsen in separater Ausweisung
enthalten. Grundsätzlich trägt der Schuldner die Kosten für das
Inkasso.
Unbezahlte Rechnungen und offene Forderungen sind sowohl für den Schuldner
als auch für den Gläubiger ein sehr unangenehmes Thema. Steckt der
säumige Schuldner straußengleich den Kopf in den Sand, setzt er damit
eine ganze Inkasso-Maschinerie in Gang, die ungeahnte Ausmaße annehmen
kann und die Schuldenspirale beginnt sich immer schneller zu drehen. Aus diesem
Grund ist es überaus wichtig, im Bedarfsfall auf professionelle Hilfe zurück
zu greifen bzw. für die Begleichung der Forderungen entsprechende Zahlungsmöglichkeiten
mit den Inkasso-Unternehmen zu vereinbaren.
Pressekontakt:
Sven Safr
OPSEDI – Onlineagentur
Tel.: +49 (0) 8404 939 3843
Fax: +49 (0) 8404 939 265
eMail: info@opsedi.de
webseite: http://www.opsedi.de
———————————————————————
Weitere Informationen:
Straubinger und Banse Rechtsanwälte (GbR)
Markgrafenstraße 57
10117 Berlin
Tel: +49 |30| 200 767 87 -0
Tel: +49 |30| 200 767 87 -19
kontakt@straubinger-banse.de
http://www.anwaltfuerforderungseinzug.de/anwaltsinkasso-und-zwangsvollstreckung/anwalt-inkasso-forderungen-forderungseinzug-inkassobuero-deutschland.html