Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will bei der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Paare das Urteil vom Bundesverfassungsgericht abwarten. „Ich glaube, dass wir an dieser Stelle gut daran tun, doch nochmal die Rechtsprechung abzuwarten“, sagte Merkel im „Bericht aus Berlin“ (ARD). Der Artikel 6 des Grundgesetzes schütze die Ehe und Familie, betonte die CDU-Vorsitzende.
Politisch wünsche sie sich, dass „Ehe und Familie doch noch etwas besser gestellt werden“, so die Kanzlerin weiter. „Aber von meiner inneren Überzeugung her möchte ich dieses Urteil abwarten.“ Die Karlsruher Richter urteilen voraussichtlich im kommenden Jahr in mehreren Verfahren, in denen es um die Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geht. Die CSU hatte eine derartige Ausweitung des Ehegattensplittings zuletzt kategorisch abgelehnt. „Für uns kommt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht in Frage“, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt der „Bild am Sonntag“.