HKI-Cert-Label bestätigt die Einhaltung vorgeschriebener Emissionsgrenzen
Frankfurt am Main. – Alle Jahre wieder lodert das Kaminfeuer. Doch das Jahr 2013 ist für den Besitzer einer Feuerstätte ein ganz besonderes Jahr. Erstmals macht er nähere Bekanntschaft mit der im März 2010 in Kraft getretenen Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV, für häusliche Kleinfeuerungen. Denn bis Ende 2013 unterliegt jeder Ofenbesitzer der Nachweis-Pflicht gegenüber dem Schornsteinfeger, dass sein Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die in der Verordnung festgesetzten Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) einhält: Maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO sind das Limit.
Helfen kann dabei eine Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern moderner Feuerstätten aufgebaut hat. In ihr lässt sich unter www.ratgeber-ofen.de bequem recherchieren, ob das jeweilige Gerät auch weiterhin ohne Einschränkung betrieben werden darf. Für ältere Geräte, deren Typprüfung 1975 erfolgte oder noch länger zurückliegt, kann es eng werden. Erfüllen sie nicht die aktuellen Anforderungen, müssen sie bis Ende 2014 mit einem Filter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Verbraucher-Portal informiert rund ums Heizen mit Holz
„Wir empfehlen, ältere Geräte bald auszutauschen“, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer der HKI. „Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhebliche Fortschritte erzielt. Das spiegelt sich sowohl in deutlich reduzierten Emissionswerten als auch in einem wesentlich höheren Wirkungsgrad wider. Und das bedeutet nicht zuletzt: geringerer Brennstoffverbrauch und weniger Heizkosten.“
Grünes Licht gibt es vom HKI für Geräte, die neu auf den Markt kommen und bereits die nochmals strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1.BImSchV erfüllen. Dies bestätigt auch das Label „HKI-Cert“, mit dem die Hersteller werben dürfen und das der Verband als neutrale und kompetente Institution für Feuerstätten ausstellt, die den aktuellen Kriterien entsprechen.
Ein Eintrag in der HKI-Datenbank, der die Herstellerbescheinigung bestätigt, genügt übrigens bereits als der erforderliche Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger. Das wurde inzwischen sowohl vom Bundesumweltministerium als auch von den Umweltministerien der Länder zugesagt.
Ein Besuch auf der Seite von www.ratgeber-ofen.de lohnt darüber hinaus in jedem Fall: Hier finden sich viele weitere wertvolle Tipps und Hinweise zum effizienten und klimaneutralen Heizen mit Holz sowie zahlreiche Hintergrundinformationen rund um Produkte und Brennstoffe.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.
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