HDT-Lehrgang Brandschutzbeauftragter richtet sich nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02)

 

Haus der Technik bietet die geforderten 64 Unterrichtseinheiten in einem einwöchigen Crash-Kurs an

 

 

Das Haus der Technik (HDT) bietet den Lehrgang „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“ an und richtet sich bei dieser Schulung streng nach den Vorgaben der BG und der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02). Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das HDT Ihnen als einwöchigen Kurs anbietet.

Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist das Haus der Technik Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd) und in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).

Brandschutz ist erst dann effektiv, wenn die baulichen und technischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und alle organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen realisiert wurden. Wenn nicht bereits durch die Behörde oder den Brandversicherer gefordert, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine wichtige betriebliche Maßnahme. Von vielen deutschen Betrieben und Einrichtungen sind die Vorteile, welche die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden.

Die Berufsgenossenschaft und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) schlagen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Industrie-, Handwerks- und Transportbetriebe bei geringem Brandrisiko ab 250 Mitarbeitern, bei mittlerem Brandrisiko ab 175 Mitarbeitern und bei großem Brandrisiko ab 100 Mitarbeitern vor. Bürobetrieben und Verwaltungen wird ab 400 durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen. Bei Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten und Geschäftshäusern gilt die Empfehlung ab 250 und bei Krankenhäusern und Heimen ab 100 durchschnittlich anwesenden Personen. Teilweise verlangen die Behörden aber auch schon von Firmen mit 50 Mitarbeitern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten!

Auch Brandversicherer fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Einzelfall!

In der neusten Version der vfbd-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02) verschwinden die o.g. Mitarbeiter-Zahlen wieder. Hier heißt es: „Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein.“

Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern.

Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.

Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt.

In den HDT-Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeitet das HDT auch eng mit den Feuerwehren Essen und Bochum zusammen, um den Qualitätsstand hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe.

Das Haus der Technik hat bisher weit über Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich geschult!

Die nächsten Termine sind der 11.-16. Juni 2012 in Essen und der 25.-30. Juni 2012 in Essen.

Ein ganz besonderes Highlight wird allerdings der Lehrgang im kommenden Sommer in Timmendorfer Strand sein. Der Kurs wird stattfinden vom 27. August bis 01. September 2012. Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen.

Die Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten im HDT werden von allen anerkannt – Industrie, Feuerwehr, Versicherungen, Behörden…

Sie dürfen sich also nach Besuch dieses Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter“ nennen!

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e. V., Tel. 0201/1803-344 oder Fax 0201/1803-346

Oder direkt mit allen Terminen unter http://www.brandschutzbeauftragter.de