Die rechtssichere Beherrschung des VOB/B Regelwerks macht die Baustelle wirtschaftlicher – Praxisfälle erläutern die gekonnte Handhabung von Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung
Die VOB/B ergänzt in Bauverträgen Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts und modifiziert und ergänzt diese zum Teil, womit sie das Fehlen spezifischer Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht ausgleicht.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Geltung der VOB/B in Bauverträgen mit Auftragnehmern zu vereinbaren. Auch in Bauverträgen privater Auftraggeber wird zwischen den Vertragsparteien häufig die Geltung der VOB/B vereinbart, allerdings muss dann die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen werden. Denn wenn zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Anwendung der VOB nichts vereinbart wurde, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag.
Im 2-tägigen IntensivseminarNachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B des Haus der Technik am 18.-19. Juni 2013 in Essen macht Herr RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln, die Teilnehmer in den Schwerpunkten Anspruchsvoraussetzungen von Nachtragsforderungen bei Einheitspreis- und Pauschalpreisverträgen und Wirksamkeitsvoraussetzungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (ZVB; BVB) mit den Regeln der VOB/B vertraut. Am zweiten Tag der praxisgerechten Schulung werden die Regeln zur Klärung von Abwicklungsproblemen bei der Abnahme der Bauleistungen, der Vergütungsabrechnung und bei Mängelproblemen schwerpunktmäßig vertieft.
Freiberuflich tätige wie angestellte Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter, Auftraggeber und Auftragnehmer
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
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