Schadensersatzansprüche der HCI Österreich II und HCI Österreich III Anleger drohen zu verjähren.
Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, stehen die beiden seitens des Fondsinitiators HCI 2002 aufgelegten Fonds HCI Österreich II und HCI Österreich III vor dem vorzeitigen Aus. Laut Recherchen der Fondszeitung plant HCI die insgesamt fünf HCI Österreich Fondsobjekte bis Mitte dieses Jahres an einen bereits gefundenen Investor zu veräußern. Für die Anleger der beiden HCI Österreich Fonds bedeutet die Fondsabwicklung den traurigen Höhepunkt eines sich insbesondere für die HCI Zeichner finanziell zum Albtraum entwickelnden Niedergangs.
HCI Österreich II nicht mehr zu retten
Der 2002 seitens HCI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von EUR 32.250.000,- aufgelegte und in zwei Bürogebäude in der österreichischen Hauptstadt Wien investierende geschlossene Immobilienfonds HCI Österreich II bereitete den HCI Fondsanlegern bereits früh Grund zur Sorge: So mussten die HCI Österreich II Fondsanleger bereits ab dem Jahr 2010 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen des in Schieflage geratenen HCI Immobilienfonds verzichten.
Nachdem der Hauptmieter der HCI Fondsobjekte gekündigt hatte und es dem Fondsmanagement nicht gelungen war, die frei gewordenen Büroflächen kostendeckend zu vermieten, sah sich HCI außerstande, den angeschlagenen HCI Österreich II einer wirtschaftlich tragfähigen Sanierung zuzuführen. Gegen die Fortführung des in finanzielle Schieflage geratenen HCI Immobilienfonds sprach nach Informationen der Fondszeitung – Analysten auch die auf dem HCI Österreich II hohen und zum Teil in Schweizer Franken lautenden Darlehensverbindlichkeiten.
HCI Österreich II: Fondsanleger sind die Verlierer
Laut Einschätzung der Fondszeitung dürften sich lediglich die Gläubigerbanken mit dem anvisierten Verkauf der HCI Österreich II Fondsobjekte zufrieden zeigen: Denn der Erlös des für Mitte dieses Jahres anvisierten Verkaufs der beiden HCI Österreich II Fondsimmobilien dürfte demnach gerade ausreichen, um die Bankverbindlichkeiten des HCI Immobilienfonds abzudecken. Für die Anleger des HCI Österreich II fällt die Bilanz dagegen verheerend aus: So beträgt der zu erwartende Gesamtrückfluss für die HCI Fondsanleger laut Fondszeitung gerade einmal 29, 8 %.
Anleger des HCI Österreich III sollen Verkauf der Fondsimmobilien zustimmen
Auch den sich mit einem Eigenkapital in Höhe von EUR 14,6 Millionen an dem 2002 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds HCI Österreich III beteiligten HCI Fondsanlegern erging es nicht besser: So ließen auch hier Leerstände sowie hohe Wartungs- und Sanierungskosten in zwei der insgesamt drei ebenfalls in Wien beheimateten Büroimmobillien den HCI Immobilienfonds rasch in wirtschaftliche Schieflage geraten. Zudem leidet – wie die Fondszeitung weiter berichtet – auch der HCI Österreich III unter unlängst aufgetretenen und den Fonds abermals finanziell belastenden Problemen im Rahmen der Anschlussvermietung der Fondsobjekte. Laut Informationen der Fondszeitung sollen nunmehr die Anleger des angeschlagenen HCI Österreich III dem seitens des Fondsinitiators als letzen Ausweg propagierten Verkauf der drei Wiener Büroimmobilien die Zustimmung erteilen.
HCI Österreich III: Bilanz für Fondsanleger ernüchternd
Ähnlich wie im HCI Österreich II dürfte der anvisierte Verkauf der drei HCI Österreich III Fondsimmobilien den HCI Anlegern wenig Grund zur Freude bereiten: So können die ohnehin schon seit 2010 auf Ausschüttungen verzichtenden Anleger des HCI Österreich III laut Einschätzung der Fondszeitung vorliegend mit einem Rückfluss in Höhe von gerade einmal 29 % rechnen.
HCI Österreich Fonds : Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Österreich Fonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI Österreich Fonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilenfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen HCI Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
HCI Österreich -Fonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren
HCI Österreich Fonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an HCI Österreich Fonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.06.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.06.2012 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
Was können betroffene HCI Österreich -Fonds Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI Österreich Fonds Anleger sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt – ein rasches Handeln dringend geboten.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
Kontakt:
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73732 Esslingen
a.frank@hh-h.de
0711-9308110
http://www.hh-h.de