Endlich ist es soweit die neue Wohnung ist renoviert. Die Wände haben einen schönen Anstrich, die neue Einbauküche ist eingebaut und die neuen Möbel für Wohn- und Schlafzimmer sind aufgebaut und spenden ein warmes und heimisches Gefühl. Es hat sich gelohnt hier richtig Geld zu investieren, denn die Zeit als Student ist vorbei und die gemütliche aber wertlose Studenteneinrichtung ist Vergangenheit. Als Student war die Versicherung des Hausrates nicht so wichtig. Doch nun sollte gehandelt werden. Wer schon eine Hausratversicherung besitzt, sollte diese nun prüfen lassen, ob die Versicherungssumme überhaupt noch dem Wert des Hausrates entspricht. Wer noch keine Hausrat besitzt, sollte sich jetzt darum bemühen. Es wäre sehr schmerzhaft, wenn jetzt durch einen unvorhersehbaren Zwischenfall ein teurer Schaden an den neuen Möbeln entstehen sollte. Ein altes Wasserrohr bricht, da es durch Korrosion über die Jahre beschädigt wurde. Die neue Einbauküche steht unter Wasser und nimmt schweren Schaden.
Folgen durch keine Hausratversicherung
Angenommen die Einbauküche hat 6000 € gekostet. Es wurden 2000 € angezahlt und der Rest wird mit 100 € Monatsraten beglichen. Durch den Wasserschaden wird die Einbauküche zerstört und es entsteht somit ein Schaden von 6000 €. Das Gemeine hier ist, es gibt keinen Ersatz, dass heißt es muss eine neue Küche her und die verbleibenden Raten müssen trotzdem weiter gezahlt werden.
Folgen bei Unterversicherung
Selbes Szenario, die Einbauküche im Wert von 6000 € wird auf Grund eines Wasserschades zerstört. Nun besteht noch eine Hausratversicherung aus dem Studentendasein mit einer Versicherungssumme von 15000 €. Nach der Renovierung und Neueinrichtung würde ein Gutachter aber einen Wert des Hausrates von 45000 € feststellen. Somit würde eine Unterversicherung vorliegen, das heißt das der Schaden von der Versicherung nur anteilig beglichen wird. Da hier nur ein Drittel des eigentlichen Wertes versichert ist, wird auch bei dem Schaden nur ein Drittel erstattet. Es würden lediglich 2000 € (6000 € / 3) gezahlt werden.
Um solchen unschönen Überraschungen vorzubeugen, sollte nach jeder Veränderung in der Wohnung gemeinsam mit ihrem Berater überprüft werden, ob sie ausreichend versichert sind.
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