Hausratversicherung: Nicht am falschen Ende sparen

Ohne Hausratversicherung kann es im Schadensfall schnell teuer werden, wenn es darum geht, zerstörte, beschädigte oder anhanden gekommene Gegenstände neu zu beschaffen.

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Idealen Schutz für die eigenen vier Wände bietet die Hausratversicherung.

Gegen die Gefahren des Alltages wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Einbruch schützt die Hausratversicherung das persönliche Hab und Gut. Im Schadensfall kann man schließlich nicht immer die betroffenen Gegenstände aus der eigenen Tasche bezahlen. In Deutschland verfügen rund drei Viertel der Haushalte über eine Hausratversicherung. Die anderen Haushalte besitzen keine Hausratversicherung und stehen im Schadensfall mit leeren Händen da.

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Bei der Hausratversicherung gilt es, die richtige Versicherungssumme zu wählen. Von ihr hängt, ob im Schadensfall tatsächlich auch die benötigten Leistungen gezahlt werden. Üblicherweise gehen die Versicherer von einem Wert von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche aus. Somit ergibt sich für ein 100-Quadratmeter-Reihenhaus eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Daraus leitet sich auch der Beitrag für die Hausratversicherung ab und das scheint so manch einem Versicherten dann zu teuer zu sein. Es wird eine niedrigere Versicherungssumme gewählt – doch das bedeutet, am falschen Ende zu sparen.

Wird wie in dem Beispiel mit dem Reihenhaus nun die Versicherungssumme auf 40.000 Euro statt mit 65.000 Euro abgeschlossen, leistet die Hausratversicherung im Schadensfall auch nicht in voller Höhe, sondern im Verhältnis der obigen Summen. Das macht rund ein Drittel weniger im Schadensfall aus. Wird nun bei einem Einbruch der Flachbildfernseher gestohlen, der einen Wiederbeschaffungswert von 1.500 Euro hat, erstattet die Hausratversicherung nur rund 1.000 Euro.

Der Unterversicherungsverzicht schützt den Hausrat mit der Mindestsumme von 600 bis 700 Euro. Im Leistungsfall verzichtet die Versicherung aus Leistungskürzungen. Trotzdem empfiehlt sich immer der genaue Blick durch die eigenen vier Wände: Sind Wertgegenständen vorhanden? Wie viel hat die Unterhaltungselektronik gekostet und welche Dinge wurden in den Jahren beschafft, wohlmöglich auf Basis eines Anschaffungskredites?

Wer also aufmerksam seinen Hausrat in Augenschein nimmt, wird feststellen, dass die Mindestversicherungssumme schnell erreicht werden kann. Denn zum Hausrat gehört schließlich alles, was sich in den Räumlichkeiten befindet. Bei Mietern kann das sogar der selbst eingebrachte Laminat- oder Parkettboden sein, der im Schadensfall ersetzt werden muss.

Mit der sogenannten Unterversicherungsverzichtsklausel kann dennoch eine Deckungslücke bestehen. Daher sollte man in regelmäßigen Abständen Revue passieren lassen, was in der Vergangenheit neu beschafft wurde. Gerade wenn die Familie durch nachwuchs größer wird, kommen viele Dinge wie Möbel, Bekleidung oder Spielzeug hinzu, die schließlich auch im Schadensfall ersetzt werden müssen.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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