Haus & Grund Hessen zum Baulandmobilisierungsgesetz: Steigende Mieten und Rückschlag im Klimaschutz

Heftige Kritik der Immobilieneigentümer an Mitsprache der Kommunen bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Frankfurt/Wiesbaden, 27. April 2022 – Mit großer Sorge sieht Haus & Grund Hessen die von der Hessischen Landesregierung verabschiedete Verordnung zum „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ – insbesondere den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. „Das Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen, wird damit klar verfehlt. Vielmehr wird die Verordnung für steigende Mieten sorgen und ein Rückschlag im Klimaschutz sein“, sagt dazu Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen privater Eigentümer vertritt, die in Hessen 85 Prozent der Immobilien halten. Nach Angaben des Landes soll die Anfang der Woche verabschiedete Verordnung im Mai in Kraft treten.

Seit vergangenen Sommer gilt das Bundesgesetz zur Mobilisierung von Bauland. Es erlaubt den Bundesländern, per Verordnung festzulegen, dass Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eine behördliche Erlaubnis brauchen, wenn sie in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. In Hessen soll das künftig in 53 Städten und Gemeinden für Häuser mit mehr als sechs Wohneinheiten gelten.

Haus & Grund Hessen lehnt eine solche Regelung strikt ab. „Davon wird der absolute Großteil der vermietenden Privateigentümer betroffen sein, die 66 Prozent der Mietwohnungen in Hessen besitzen“, sagt dazu Ehrhardt und beschreibt die drohende Kettenreaktion: Durch die Verordnung kommen weniger Eigentumswohnungen auf den Markt, was deren Preis in die Höhe treibt; den Käufern bleibt keine andere Wahl, als eine entsprechend höhere Miete zu verlangen, um nicht unwirtschaftlich zu handeln. „Die Mieten für neue Eigentumswohnungen werden in diesen Kommunen steigen“, prognostiziert Ehrhardt. „Das wird erhebliche Ausmaße haben, denn in Hessen wird jede zweite Eigentumswohnung vermietet und nicht selbst genutzt.“

Befürchtung: Verkaufsverbot nimmt Spielraum für energetische Modernisierung
Das Verbot, einzelne Wohnungen zu verkaufen, könne zudem Eigentümer daran hindern, mit dem Erlös die oft kostspielige energetische Modernisierung des gesamten Mehrfamilienhauses zu finanzieren, befürchtet Haus & Grund Hessen. „Das wäre ein weiterer beträchtlicher Rückschlag für die Hebung des enormen Energiesparpotenzials im Gebäudebestand und damit für den gesamten Klimaschutz in Hessen“, so Ehrhardt. Haus & Grund Hessen hatte deshalb im vergangenen Jahr mehrfach an die zuständigen Landespolitiker appelliert, sich gegen den „Bremsklotz für bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz“ zu positionieren und die Einführung einer solchen Umwandlungsverordnung für Hessen zu verhindern.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main
069 72 94 58
info@hausundgrundhessen.de
http://www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0
hausundgrundhessen@rfw-kom.de
http://www.rfw-kom.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.